§ 52 RVG, Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
...§ 52 RVG - Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen Bibliographie Titel Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) Amtliche Abkürzung RVG Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 368-3 (1) 1 Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt kann von dem Beschuldigten die Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers verlangen;...