AbgGRhPf,RP - Abgeordnetengesetz Rheinland-PfalzTitel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz - AbgGRhPf -) Normgeber: Rheinland-Pfalz Amtliche Abkürzung: AbgGRhPf Gliederungs-Nr.: 1101-4
§ 1 AbgGRhPfErster Teil – Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz - AbgGRhPf ...
§ 1a AbgGRhPf, Ausübung des Mandats, VerhaltensregelnZweiter Teil – Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz ...
§ 2 AbgGRhPf, Schutz der freien MandatsausübungZweiter Teil – Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz ...
§ 3 AbgGRhPf, WahlvorbereitungsurlaubZweiter Teil – Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz ...
§ 4 AbgGRhPf, Berufs- und BetriebszeitenZweiter Teil – Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz ...
§ 5 AbgGRhPf, EntschädigungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...
§ 6 AbgGRhPf, AufwandsentschädigungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...
§ 7 AbgGRhPf, Kürzung der TagegeldpauschaleDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...
§ 8 AbgGRhPf, Wegfall des Anspruchs auf AufwandsentschädigungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...