AbgG - AbgeordnetengesetzTitel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG Gliederungs-Nr.: 1101-8 Normtyp: Gesetz Gesetz über ...
§ 1 AbgG, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im BundestagAbschnitt 1 – Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche ...
§ 2 AbgG, Schutz der freien MandatsausübungAbschnitt 2 – Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG
§ 3 AbgG, WahlvorbereitungsurlaubAbschnitt 2 – Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG
§ 4 AbgG, Berufs- und BetriebszeitenAbschnitt 2 – Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AbgG
§ 5 AbgG, Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen DienstverhältnisAbschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...
§ 6 AbgG, Wiederverwendung nach Beendigung des MandatsAbschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...
§ 7 AbgG, Dienstzeiten im öffentlichen DienstAbschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...
§ 8 AbgG, Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen DienstesAbschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...
§ 9 AbgG, HochschullehrerAbschnitt 3 – Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG ...