§ 19 AbgGRhPf, Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und TodesfällenDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Dritter Abschnitt – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen Titel: Landesgesetz über ...
§ 20 AbgGRhPf, UnterstützungenDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Dritter Abschnitt – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen Titel: Landesgesetz über ...
§ 21 AbgGRhPfDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Vierter Abschnitt – Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse ...
§ 22 AbgGRhPf (weggefallen)Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...
§ 23 AbgGRhPf, Beginn und Ende der Ansprüche, ZahlungsvorschriftenDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...
§ 24 AbgGRhPf, AufrundungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...
§ 25 AbgGRhPf, Verzicht, ÜbertragbarkeitDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...
§ 26 AbgGRhPf, NichtanrechenbarkeitDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...
§ 27 AbgGRhPf, Verwendung im öffentlichen DienstDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...
§ 28 AbgGRhPfVierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Erster Abschnitt – Wahlvorbereitungsurlaub Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...