Art. 30 GO, Rechtsstellung; Aufgaben des Gemeinderats1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → a) – Der Gemeinderat und seine Ausschüsse Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern
Art. 31 GO, Zusammensetzung des Gemeinderats1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → a) – Der Gemeinderat und seine Ausschüsse Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern
Art. 32 GO, Aufgaben der Ausschüsse1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → a) – Der Gemeinderat und seine Ausschüsse Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern
Art. 33 GO, Zusammensetzung der Ausschüsse; Vorsitz1. Abschnitt – Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte → a) – Der Gemeinderat und seine Ausschüsse Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern
Art. 47 GO, Sitzungszwang; BeschlussfähigkeitZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 2. Abschnitt – Geschäftsgang Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern Amtliche Abkürzung ...
Art. 48 GO, Teilnahmepflicht; Ordnungsgeld gegen SäumigeZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 2. Abschnitt – Geschäftsgang Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern Amtliche Abkürzung ...
Art. 49 GO, Ausschluss wegen persönlicher BeteiligungZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 2. Abschnitt – Geschäftsgang Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern Amtliche Abkürzung ...
Art. 51 GO, Form der Beschlussfassung; WahlenZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 2. Abschnitt – Geschäftsgang Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern Amtliche Abkürzung ...
Art. 52 GO, ÖffentlichkeitZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 2. Abschnitt – Geschäftsgang Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern Amtliche Abkürzung ...
Art. 53 GO, Handhabung der OrdnungZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 2. Abschnitt – Geschäftsgang Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern Amtliche Abkürzung ...