Art. 53 GO, Handhabung der OrdnungZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 2. Abschnitt – Geschäftsgang Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern Amtliche Abkürzung ...
Art. 54 GO, NiederschriftZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 2. Abschnitt – Geschäftsgang Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern Amtliche Abkürzung ...
Art. 56 GO, Gesetzmäßigkeit; GeschäftsgangZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 3. Abschnitt – Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern
Art. 56a GO, GeheimhaltungZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 3. Abschnitt – Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern
Art. 57 GO, Aufgaben des eigenen WirkungskreisesZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 3. Abschnitt – Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern
Art. 58 GO, Aufgaben des übertragenen WirkungskreisesZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 3. Abschnitt – Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern
Art. 59 GO, Zuständigkeit für den GesetzesvollzugZweiter Teil – Verfassung und Verwaltung der Gemeinde → 3. Abschnitt – Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern
Art. 84 GO, Begriff; Verwaltung3. Abschnitt – Vermögenswirtschaft → c) – Von der Gemeinde verwaltete nichtrechtsfähige (fiduziarische) Stiftungen Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern Amtliche ...
Art. 85 GO, Änderung des Verwendungszwecks; Aufhebung der Zweckbestimmung3. Abschnitt – Vermögenswirtschaft → c) – Von der Gemeinde verwaltete nichtrechtsfähige (fiduziarische) Stiftungen Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Normgeber: Bayern Amtliche ...