Art. 9 BayAbgG, Einschränkung von Leistungen nach Art. 6 und nach Art. 8Zweiter Teil – Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Mitglieder des Bayerischen Landtags Titel: Gesetz über die ...
Art. 10 BayAbgG, DienstreisenZweiter Teil – Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung → 1. Abschnitt – Leistungen an Mitglieder des Bayerischen Landtags Titel: Gesetz über die ...
Art. 11 BayAbgG, ÜbergangsgeldZweiter Teil – Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag Titel: Gesetz über ...
Art. 12 BayAbgG, Anspruch auf AltersentschädigungZweiter Teil – Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag Titel: Gesetz über ...
Art. 13 BayAbgG, Höhe der AltersentschädigungZweiter Teil – Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag Titel: Gesetz über ...
Art. 14 BayAbgG, Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen ParlamentenZweiter Teil – Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag Titel: Gesetz über ...
Art. 14a BayAbgG, Berücksichtigung von Zeiten als kommunaler WahlbeamterZweiter Teil – Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag Titel: Gesetz über ...
Art. 15 BayAbgG, GesundheitsschädenZweiter Teil – Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag Titel: Gesetz über ...
Art. 16 BayAbgG, VersorgungsabfindungZweiter Teil – Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag Titel: Gesetz über ...
Art. 17 BayAbgG, Überbrückungsgeld für HinterbliebeneZweiter Teil – Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag Titel: Gesetz über ...