ImmoWertV - ImmobilienwertermittlungsverordnungTitel: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung ...
§ 1 ImmoWertV, Anwendungsbereich; WertermittlungsobjektTeil 1 – Allgemeines → Abschnitt 1 – Anwendungsbereich; Gegenstand und Grundlagen der Wertermittlung Titel: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von ...
§ 2 ImmoWertV, Grundlagen der WertermittlungTeil 1 – Allgemeines → Abschnitt 1 – Anwendungsbereich; Gegenstand und Grundlagen der Wertermittlung Titel: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von ...
§ 3 ImmoWertV, Entwicklungszustand; sonstige FlächenTeil 1 – Allgemeines → Abschnitt 2 – Begriffsbestimmungen zu einzelnen Grundstücksmerkmalen Titel: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und ...
§ 4 ImmoWertV, Alter, Gesamt- und RestnutzungsdauerTeil 1 – Allgemeines → Abschnitt 2 – Begriffsbestimmungen zu einzelnen Grundstücksmerkmalen Titel: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und ...
§ 5 ImmoWertV, Weitere GrundstücksmerkmaleTeil 1 – Allgemeines → Abschnitt 2 – Begriffsbestimmungen zu einzelnen Grundstücksmerkmalen Titel: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und ...
§ 6 ImmoWertV, Wertermittlungsverfahren; Ermittlung des VerkehrswertsTeil 1 – Allgemeines → Abschnitt 3 – Allgemeine Grundsätze der Wertermittlung Titel: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und ...
§ 7 ImmoWertV, Berücksichtigung der allgemeinen WertverhältnisseTeil 1 – Allgemeines → Abschnitt 3 – Allgemeine Grundsätze der Wertermittlung Titel: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und ...
§ 8 ImmoWertV, Berücksichtigung der allgemeinen und besonderen objektspezifischen GrundstücksmerkmaleTeil 1 – Allgemeines → Abschnitt 3 – Allgemeine Grundsätze der Wertermittlung Titel: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und ...
§ 9 ImmoWertV, Eignung und Anpassung der Daten; ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse; Herkunft der DatenTeil 1 – Allgemeines → Abschnitt 3 – Allgemeine Grundsätze der Wertermittlung Titel: Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und ...