§ 21a JAG M-V, Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, Verordnungsermächtigung
...(5) Anstelle eines Diensteides ist eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Nicht eingestellt werden darf, wer sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt....