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Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: UhVorschG
Gliederungs-Nr.: 2163-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen
(Unterhaltsvorschussgesetz)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1446)

Zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 760)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Berechtigte1
Umfang der Unterhaltsleistung2
(weggefallen)3
Beschränkte Rückwirkung4
Ersatz- und Rückzahlungspflicht5
Auskunfts- und Anzeigepflicht6
Übergang von Ansprüchen des Berechtigten7
Übergegangene Ansprüche des Berechtigten bei Leistungsunfähigkeit7a
Aufbringung der Mittel8
Verfahren und Zahlungsweise9
Bußgeldvorschriften10
Übergangsvorschriften11
Anwendungsvorschrift11a
Bericht12