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Saarländisches Umzugskostengesetz (SUKG)
Landesrecht Saarland
Titel: Saarländisches Umzugskostengesetz (SUKG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SUKG
Gliederungs-Nr.: 2032-11
Normtyp: Gesetz

Saarländisches Umzugskostengesetz (SUKG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1976 (Amtsbl. S. 863)

Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2547) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt I 
Allgemeine Vorschriften 
  
Persönlicher Geltungsbereich1
Gewährung der Umzugskostenvergütung2
Umzugskostenvergütung3
  
Abschnitt II 
Umzug eines Beamten, eines Ruhestandsbeamten, eines früheren Beamten und ihrer Hinterbliebenen 
  
1. Titel 
Umzugskostenvergütung 
  
Erstattung von Beförderungsauslagen4
Erstattung der Reisekosten5
Mietentschädigung6
Erstattung der Wohnungsvermittlungsgebühren6a
Beitrag zum Beschaffen von Kochherden, Öfen und anderen Heizgeräten7
Erstattung der Auslagen für zusätzlichen Unterricht8
Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen9
Erstattung der nachgewiesenen sonstigen Umzugsauslagen10
(weggefallen)11
Erstattung der Auslagen für Umzüge in eine vorläufige Wohnung12
(weggefallen)13
Erstattung der Auslagen für Umzugsvorbereitungen14
  
2. Titel 
Trennungsgeld 
  
Trennungsgeld15
  
3. Titel 
Auslandsumzüge 
  
Auslandsumzüge16
  
Abschnitt III 
Umzug eines Richters, eines Richters im Ruhestand, eines früheren Richters und ihrer Hinterbliebenen 
  
Richter17
  
Abschnitt IV 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Ermächtigung, Verwaltungsvorschriften18
Verweisungen19
Inkrafttreten20
(1) Red. Anm.:

Artikel 13 des Gesetzes vom 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2547):

"Verweisung auf aufgehobene Vorschriften

Soweit in landesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften oder Bezeichnungen verwiesen wird, die durch dieses Gesetz geändert oder außer Kraft gesetzt worden sind, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder Bezeichnungen dieses Gesetzes."