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§ 6a SUKG - Erstattung der Wohnungsvermittlungsgebühren

Bibliographie

Titel
Saarländisches Umzugskostengesetz (SUKG)
Amtliche Abkürzung
SUKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2032-11

Die notwendigen ortsüblichen Wohnungsvermittlungsgebühren zur Erlangung einer angemessenen Mietwohnung werden erstattet.