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Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet
(Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG)
Amtliche Abkürzung
StrRehaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
253-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2664)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 63)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Rehabilitierung und Folgeansprüche
Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen1
Rechtsstaatswidrige Entscheidungen über Freiheitsentzug außerhalb eines Strafverfahrens2
Folgeansprüche3
Beendigung der Vollstreckung4
Bundeszentralregister5
Erstattung von Geldstrafen, Kosten des Verfahrens und notwendigen Auslagen des Betroffenen6
Abschnitt 2
Gerichtliches Verfahren
Antrag7
Zuständiges Gericht8
Besetzung der Rehabilitierungssenate oder Rehabilitierungskammern9
Ermittlung des Sachverhalts10
Gerichtliches Verfahren11
Rehabilitierungsentscheidung12
Beschwerde13
Kosten des Verfahrens und notwendige Auslagen14
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung15
Abschnitt 3
Soziale Ausgleichsleistungen
Soziale Ausgleichsleistungen16
Kapitalentschädigung17
Besondere Zuwendung für Haftopfer; Verordnungsermächtigung17a
Unterstützungsleistungen18
Härteregelung19
Kostenregelung20
Leistungen der Sozialen Entschädigung bei gesundheitlicher Schädigung; Verordnungsermächtigung21
Leistungen der Sozialen Entschädigung für Hinterbliebene22
Zusammentreffen von Ansprüchen23
(weggefallen)24
Zuständigkeiten25
Verarbeitung von personenbezogenen Daten25a
Abschnitt 4
Überleitungs- und Schlussvorschriften
Übergangsvorschrift26
(hier nicht wiedergegeben)27