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Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Fischereigesetz - SächsFischG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Fischereigesetz - SächsFischG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsFischG
Gliederungs-Nr.: 652-1/2
Normtyp: Gesetz

Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen
(Sächsisches Fischereigesetz - SächsFischG)

Vom 9. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 310) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2012 (SächsGVBl. S. 254)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Zweck des Gesetzes1
Geltungsbereich2
Bewirtschaftete Anlagen3
Begriffsbestimmungen4
  
Abschnitt 2 
Fischereirechte 
  
Arten der Fischereirechte5
Fischereirechte in Nebengewässern6
Verzeichnis7
Selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer8
Übertragung, Vereinigung und Aufhebung von selbstständigen Fischereirechten9
  
Abschnitt 3 
Ausübung der Fischerei 
  
Grundsätze10
Fischereigenossenschaft11
Hegepflicht, Fischbesatz12
Hegeplan13
Fischfang auf überfluteten Grundstücken14
Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern15
Pachtvertrag16
Anzeige und Prüfung von Pachtverträgen17
Erlöschen des Pachtvertrags18
Erlaubnisvertrag19
  
Abschnitt 4 
Fischereiprüfung, Fischereischein 
  
Fischereischeinpflicht20
Voraussetzungen für den Fischereischein, Sachkundenachweis, Fischereiprüfung21
Jugendfischereischein und besondere Fischereischeine22
Versagungsgründe, Ungültigerklärung und Einziehung der Fischereischeine23
  
Abschnitt 5 
Schutz der Fischbestände 
  
Verbote24
Schonbezirke25
Schutz der Fischfauna an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken26
Ablassen von Gewässern, Mindestwasserführung27
Sicherung der Fischdurchgängigkeit, Fischwege, ständige Fischereivorrichtungen28
Entschädigung, Ausgleich, Enteignung29
  
Abschnitt 6 
Fischereibehörden, Fischereiaufsicht, Fischereiverordnung, Förderung der Fischerei 
  
Fischereibehörden, Zuständigkeit, Fischereibeirat30
Aufgaben und Befugnisse der Fischereibehörden, Auskunftspflicht31
Aufgaben und Befugnisse der Fischereiaufseher32
Fischereiverordnung33
Förderung der Fischerei34
  
Abschnitt 7 
Bußgeldvorschriften, Einschränkung von Grundrechten 
  
Bußgeldvorschriften35
Einschränkung von Grundrechten36
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neufassung des Sächsischen Fischereigesetzes vom 9. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 310)