§ 1 HHG 2018
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018 - HHG 2018)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018 - HHG 2018)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Abschnitt 1 – Feststellung des Haushaltsplans
§ 1 HHG 2018 – Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2018 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 74 780 503 000 Euro festgestellt.