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Hessisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Hess.AGBGB )
Landesrecht Hessen
Titel: Hessisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Hess.AGBGB )
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: Hess.AGBGB
Gliederungs-Nr.: 230-5
gilt ab: 01.01.1985
Normtyp: Gesetz
gilt bis: 31.12.2025
Fundstelle: GVBl. I 1984 S. 344 vom 27.12.1984

Hessisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Hess.AGBGB *)

Vom 18. Dezember 1984 (GVBl. I S. 344)

Zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318)

(GVBl. II 230-5)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Ausführungsvorschriften zum Allgemeinen Teil 
  
  
Erster Abschnitt 
Vereine 
  
Zuständige Behörden1
Wirtschaftlicher Verein2
  
Zweiter Abschnitt 
Verjährung 
  
Verjährung kirchlicher Gebührenansprüche3
  
Zweiter Teil 
Ausführungsvorschriften zum Recht der Schuldverhältnisse 
  
Erster Abschnitt 
Altenteilsverträge 
  
Geltungsbereich4
Umfang der Leistungen5
Leistung von Erzeugnissen6
Zeitpunkt der Leistungen7
Ort der Leistungen8
Überlassung eines Grundstücks oder Grundstücksteils9
Umfang des Wohnrechts10
Zerstörung der Wohnung11
Störung des Zusammenlebens durch den Schuldner12
Störung des Zusammenlebens durch den Gläubiger13
Aufgabe der Wohnung aus anderen Gründen14
Veräußerung des überlassenen Grundstücks15
Folgen der Nichterfüllung16
Dingliche Sicherung17
Tod eines Gläubigers18
  
Zweiter Abschnitt 
Reiseverträge 
  
Zuständige Behörde18a
  
Dritter Abschnitt 
Auflagen 
  
Vollziehung von Auflagen19
  
Vierter Abschnitt 
Staatshaftung 
  
Haftung bei Unzurechnungsfähigkeit des Bediensteten20
Gebührenbeamte21
  
Dritter Teil 
Ausführungsvorschriften zum Sachenrecht 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken 
  
(weggefallen)22
Form der Auflassung23
Übertragung des Eigentums an buchungsfreien Grundstücken24
  
Zweiter Abschnitt 
Einzelne Rechte an Grundstücken 
  
Beschränkung von Reallasten25
Kündigung von Grundpfandrechten26
Rentenschulden27
  
Dritter Abschnitt 
Vorschrift über Pfandrechte 
  
Öffentliche Ermächtigung von Handelsmaklern27a
  
Vierter Abschnitt 
Vorschriften über Fundsachen 
  
Zuständigkeiten27b
Öffentliche Bekanntmachung27c
  
Vierter Teil 
Ausführungsvorschriften zum Familienrecht 
  
Mündelsicherheit von Grundpfandrechten28
Mündelsicherheit der Sparkassen29
Ertragswert eines Landguts30
  
Fünfter Teil 
Ausführungsvorschriften zum Erbrecht 
  
Rechte und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und des Gesundheitswesens am Nachlass unentgeltlich untergebrachter Personen31
  
Sechster Teil 
Änderungs-, Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Änderung sparkassenrechtlicher Vorschriften32
Aufhebung von Vorschriften33
Verweisungen in anderen Vorschriften34
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten35
* Amtl. Anm.:

GVBl. II 230-5

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch § 35 Satz 2 des Gesetzes i.d.F. vom 5. Oktober 2017 (GVBl. S. 294)