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Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (EnteigG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (EnteigG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: EnteigG LSA
Gliederungs-Nr.: 214.2
Normtyp: Gesetz

Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (EnteigG LSA)

Vom 13. April 1994 (GVBl. LSA S. 508, 759)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl. LSA S. 192)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Enteignungszweck2
Gegenstand der Enteignung3
Zulässigkeit der Enteignung4
Art und Umfang der Enteignung5
Vorarbeiten auf Grundstücken6
  
Abschnitt 2 
Entschädigung 
  
Entschädigungsgrundsätze7
Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter8
Entschädigung für den Rechtsverlust9
Entschädigung für andere Vermögensnachteile10
Entschädigung der Nebenberechtigten11
Härteausgleich12
Schuldübergang13
Entschädigung in Geld14
Entschädigung in Land15
  
Abschnitt 3 
Verfahren 
  
Enteignungsbehörde16
Enteignungsantrag17
Offensichtliche Unzulässigkeit18
Vorbereitendes Verfahren19
Beteiligte20
Bestellung eines Vertreters von Amts wegen21
Erforschung des Sachverhalts22
Planfeststellungsverfahren23
Einleitung des Enteignungsverfahrens24
Genehmigungsbedürftige Maßnahmen25
Einigung26
Teileinigung27
Entscheidung der Enteignungsbehörde28
Teilentscheidung, Vorabentscheidung29
Lauf der Verwirklichungsfrist30
Vorzeitige Besitzeinweisung31
Ausführungsanordnung32
Hinterlegung33
Verteilungsverfahren34
Aufhebung des Enteignungsbeschlusses35
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand36
Vollstreckbare Titel37
Kosten38
Rechtsbehelfe39
  
Abschnitt 4 
Rückenteignung 
  
Rückenteignung40
Entschädigung für die Rückenteignung41