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Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin
(Berliner Hochschulgesetz - BerlHG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG)
Amtliche Abkürzung
BerlHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
221-11

In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Januar 2026 (GVBl. S. 23) (2)

Inhaltsübersicht*§§
1. Abschnitt
Einleitende Vorschriften
Geltungsbereich1
Rechtsstellung2
Hochschulverträge2a
Struktur- und Entwicklungspläne2b
Verträge der Hochschulen mit anderen Hochschulen, dem Studierendenwerk und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts2c
Grundordnung3
Aufgaben der Hochschulen4
Freiheit der Wissenschaft und Kunst5
Qualitätssicherung, Evaluierung und Standards guter wissenschaftlicher Praxis5a
Hochschule der Vielfalt5b
Chancengleichheit der Geschlechter5c
Verarbeitung personenbezogener Daten6
Übermittlung und Löschung personenbezogener Daten6a
Satzungs- und Richtlinienkompetenz der Hochschulen, Anwendung des Berliner Datenschutzgesetzes6b
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten6c
(weggefallen)7
Innovationsklausel7a
Qualitätssicherung im Studium und Akkreditierung8
Zweiter Abschnitt
Studierende
Rechte und Pflichten der Studierenden9
Allgemeine Studienberechtigung10
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte11
(weggefallen)12
Studienkollegs13
Immatrikulation14
Exmatrikulation15
Ordnungsrecht und Maßnahmen zum Schutz der Hochschulmitglieder und Hochschulangehörigen16
(weggefallen)17
Studierendenschaft18
Semester-Ticket18a
Satzung und Organe der Studierendenschaft19
Haushalt der Studierendenschaft20
3. Abschnitt
Studium, Lehre und Prüfungen
Allgemeine Ziele des Studiums21
Studiengänge22
Strukturierung der Studiengänge22a
Bachelor- und Masterstudiengänge, Regelstudienzeit23
Studienübergänge, Anrechnung von Ausbildungs- und Studienleistungen23a
(weggefallen)24
Promotionskollegs, Promotionszentren, Promovierendenvertretung und Studiengänge zur Heranbildungdes künstlerischen Nachwuchses25
Weiterbildung26
(weggefallen)27
Förderung des Studienerfolgs, Studienberatung28
Beauftragter oder Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen28a
Semester- und Vorlesungszeiten29
Prüfungen30
Rahmenstudien- und -prüfungsordnung, Studienordnungen, Prüfungsordnungen31
Durchführung von Hochschulprüfungen32
Bewertung von Prüfungsleistungen33
Hochschulgrade34
Ausländische Hochschulgrade34a
Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse34b
Promotion35
Hybride Promotion35a
Habilitation36
Reglementierte Studiengänge36a
4. Abschnitt
Forschung
Aufgaben der Forschung37
Koordinierung der Forschung38
Gemeinsame Forschungsvorhaben38a
Forschungsmittel39
Drittmittelforschung40
Forschungsberichte41
Angewandte Forschung und künstlerische Entwicklungsvorhaben42
5. Abschnitt
Mitgliedschaft und Mitbestimmung
Mitglieder der Hochschule43
Rechte und Pflichten der Hochschulmitglieder44
Bildung der Mitgliedergruppen45
Zusammensetzung und Stimmrecht46
Beschlussfassung47
Wahlen48
Amtszeit49
Öffentlichkeit50
6. Abschnitt
Organe der Hochschulen
Zentrale Organe der Hochschule51
Leitung der Hochschule52
(weggefallen)53
(weggefallen)54
Rechtsstellung des Präsidenten oder der Präsidentin der Hochschule55
(weggefallen)56
Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen57
Kanzler oder Kanzlerin58
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte59
Beauftragter oder Beauftragte für Diversität und Antidiskriminierung59a
Zusammensetzung des Akademischen Senats60
Aufgaben des Akademischen Senats61
Zusammensetzung des Erweiterten Akademischen Senats62
Aufgaben des Erweiterten Akademischen Senats63
Zusammensetzung des Kuratoriums64
Aufgaben des Kuratoriums65
(weggefallen)66
Personalangelegenheiten der Hochschule67
(weggefallen)68
7. Abschnitt
Fachbereiche
Fachbereich69
Fachbereichsrat70
Aufgaben des Fachbereichsrats71
Dekan oder Dekanin72
Kommissionen und Beauftragte73
Gemeinsame Kommissionen74
Einrichtungen der Fachbereiche75
Neue Organisationsformen auf der Ebene der Fachbereiche75a
(weggefallen)76 - 81
8. Abschnitt
Veterinärmedizin
Veterinärmedizin82
9. Abschnitt
Zentrale Einrichtungen
Zentralinstitute83
Zentraleinrichtungen84
Institut an der Hochschule85
Bibliothekswesen86
10. Abschnitt
Haushaltswesen und Aufsicht
Haushaltswesen87
Haushaltsplan88
Flexibilisierung im Haushaltswesen88a
Aufsicht89
Bestätigung und Veröffentlichung von Rechtsvorschriften90
(weggefallen)91
11. Abschnitt
Hauptberufliches Personal der Hochschulen
Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal92
Personal der Charité92a
Beamtenrechtliche Stellung93
Zweckbestimmung93a
Ausschreibung94
Regelung der Dauer des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses und Verlängerung von Dienstverhältnissen95
Lehrverpflichtung und didaktische Qualifikation96
Urlaub97
Nebentätigkeit98
Dienstliche Aufgaben der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen99
Berufungsvoraussetzungen für Professoren und Professorinnen100
Berufung von Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie Tandemprofessoren und Tandemprofessorinnen101
Dienstrechtliche Stellung der Professoren und Professorinnen102
Juniorprofessur102a
Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen102b
Tenure-Track102c
Tandemprofessoren und Tandemprofessorinnen102d
Führung der Bezeichnung "Professor" oder "Professorin"103
Pilothafte Übertragung des Berufungsrechts104
(weggefallen)105-109
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen110
Lektoren und Lektorinnen110a
Personal mit ärztlicher, zahnärztlicher, tierärztlicher oder psychotherapeutischer Tätigkeit111
Lehrkräfte für besondere Aufgaben112
Gastprofessoren und Gastprofessorinnen, Gastdozenten und Gastdozentinnen113
12. Abschnitt
Nebenberufliches Personal der Hochschulen
Nebenberuflich tätiges Personal114
Unfallfürsorge115
Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen116
Rechtsstellung der Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen117
Privatdozenten und Privatdozentinnen118
Außerplanmäßige Professoren und Professorinnen119
Lehrbeauftragte120
Studentische Beschäftigte121
13. Abschnitt
Laufbahnstudiengänge
Laufbahnstudiengänge122
14. Abschnitt
Staatliche Anerkennung von Hochschulen
Staatliche Anerkennung von Hochschulen123
Trägerwechsel, Verlust der Anerkennung123a
Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft124
Sonstige Einrichtungen124a
Ordnungswidrigkeiten, Ordnungsmaßnahmen125
15. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsregelungen126
Abweichungen von der Regelstudienzeit auf Grund der COVID-19-Pandemie126a
Regelung für Prüfungen auf Grund der COVID-19-Pandemie126b
Verlängerung von Dienstverhältnissen auf Grund der COVID-19-Pandemie126c
Regelung für Promotionen auf Grund der COVID-19-Pandemie126d
Übergangsregelungen zu Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Berliner Wissenschaft126e
Übergangsregelungen für Hochschuldozenten und Hochschuldozentinnen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgabenschwerpunkt in der Lehre126f
Übergangsregelung zu § 124a126g
Fortbestehen der Dienstverhältnisse127
Akademische Räte und Rätinnen128
Nichtübergeleitete Hochschuldozenten und -dozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen129
(weggefallen)130
Übergangsregelungen für das Personal der künstlerischen Hochschulen130a
Nachdiplomierung131
Mitgliedschaftsrechtliche Zuordnung132
Unterrichtsgeldpauschalen133
Laufbahn für Universitätsbeamte und -beamtinnen134
Besitzstandswahrung bei der Entpflichtung, Altersgrenze135
(weggefallen)136
Anpassung der Promotionsordnungen137
Außerkrafttreten entgegenstehender Vorschriften138
Inkrafttreten139

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Vom 6. November 2012 (BGBl. I S. 2669)

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 2012 - 2 BvL 51/06, 2 BvL 52/06 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 2 Absatz 8 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 5. Oktober 1995 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 728), geändert durch Artikel II § 3 des Gesetzes zur Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts (Haushaltsstrukturgesetz 1996 - HStrG 96) vom 15. April 1996 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 126), durch Artikel IX des Gesetzes zur Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts (Haushaltsstrukturgesetz 1997 - HStrG 97) vom 12. März 1997 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 69), durch Artikel XI des Gesetzes zur Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts (Haushaltsstrukturgesetz 1998 - HStrG 98) vom 19. Dezember 1997 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 686) und durch Artikel LXV des Gesetzes zur Anpassung landeseigener Gesetze an den Euro (Berliner Euro-Anpassungsgesetz) vom 16. Juli 2001 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 260), ist in den Fassungen der genannten Änderungen mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit den Artikeln 104a ff. des Grundgesetzes sowie mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig, soweit danach bei jeder Rückmeldung Gebühren von 100 Deutsche Mark beziehungsweise 51,13 Euro pro Semester erhoben werden.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

Nach Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Januar 2026 (GVBl. S. 23) kann die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung den Wortlaut des Berliner Hochschulgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt machen.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.