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Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayWaldG
Gliederungs-Nr.: 7902-1-L
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005 (GVBl S. 313) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 9b Absatz 6 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 598, 656)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Erster Teil 
Gesetzeszweck, Begriffsbestimmungen 
  
Gesetzeszweck1
Wald2
Waldeigentümer, Waldbesitzer3
Weitere Begriffsbestimmungen4
  
Zweiter Teil 
Schutz des Waldes 
  
Abschnitt I 
Sicherung der Waldfunktionen 
  
Grundsätze der forstlichen Fachplanung5
Waldfunktionspläne6
Sicherung der Funktionen des Waldes7
Waldverzeichnis, Waldinventur8
  
Abschnitt II 
Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes 
  
Erhaltung des Waldes9
Schutzwald10
Bannwald11
Erholungswald12
Naturwaldreservate und Naturwaldflächen12a
Betreten des Waldes13
Bewirtschaftung des Waldes14
Wiederaufforstung15
Erstaufforstung16
Geltungsdauer der Erlaubnisse16a
Feuergefahr17
  
Abschnitt III 
Ergänzende Vorschriften über die Bewirtschaftung des Staats- und Körperschaftswaldes 
  
Staatswald18
Körperschaftswald19
  
Dritter Teil 
Förderung und Entschädigung 
  
Förderung20
Beihilfen für Waldbrandschäden21
Sonstige Beihilfen22
Ausgleichszahlungen23
Entschädigungen24
Bericht der Staatsregierung25
  
Vierter Teil 
Aufsicht, Organisation, Forstschutz 
  
Abschnitt I 
Aufsicht, Organisation 
  
Forstaufsicht26
Forstbehörden27
Aufgaben der Forstbehörden28
Durchführung der Forstaufsicht29
(weggefallen)30
(weggefallen)31
  
Abschnitt II 
Forstschutz 
  
Zuständigkeit für den Forstschutz32
Inhalt des Forstschutzes33
Zuständigkeit der Forstschutzbeauftragten34
Rechte und Pflichten der Forstschutzbeauftragten35
Bestätigung der Forstschutzbeauftragten36
  
Fünfter Teil 
Verfahrensvorschriften, Ordnungswidrigkeiten 
  
Abschnitt IV 
Verfahrensvorschriften 
  
Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen37
Verfahren zur Erklärung von Wald zu Bannwald oder Erholungswald38
Zuständigkeit zum Erlass von Verwaltungsakten39
Umweltverträglichkeitsprüfung39a
Zuständigkeiten im Rechtsbereich der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse40
Durchführung von Maßnahmen41
Antragstellung42
Verfahrensbeteiligung in besonderen Fällen43
Kostenfreiheit44
Verfahrensvorschriften für Forstordnungswidrigkeiten45
  
Abschnitt II 
Ordnungswidrigkeiten 
  
Ordnungswidrigkeiten46
  
Sechster Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Nationalparke und Naturschutzgebiete47
Belange der Landesverteidigung48
Verweisung auf aufgehobene Vorschriften49
(weggefallen)50
(weggefallen)51
In-Kraft-Treten52
(1) Red. Anm.:
Nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung des Waldgesetzes für Bayern vom 9. Mai 2005 (GVBl S. 146) werden am 1. Juli 2005 bereits eingeleitete Verfahren auch nach In-Kraft-Treten der Zuständigkeitsänderungen von den bis dahin zuständigen Behörden fortgeführt.