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Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein (AGBGB Schl.-H.)

Bibliographie

Titel
Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein (AGBGB Schl.-H.)
Amtliche Abkürzung
AGBGB Schl.-H.
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
400-3

Vom 27. September 1974 (GVOBl. Schl.-H. S. 357) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 1002)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 63 der Verordnung vom 16. September 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 503, 2006 S. 241)

Inhaltsübersicht(2)§§
Abschnitt I
Altenteilsvertrag
Anwendungsbereich1
Dingliche Sicherung2
Auslegungsregeln3
Vorauszahlung4
Folgen der Nichterfüllung5
Leistung von Erzeugnissen6
Lastentragung7
Wohnung des Gläubigers8
Mitbenutzung der Wohnung des Schuldners9
Geldrente bei Aufgabe der Wohnung10
Kündigung der Wohnung durch den Schuldner11
Ehegatten als Berechtigte12
Abschnitt II
Schuldverschreibungen auf den Inhaber13
Abschnitt III
Unschädlichkeitszeugnis
Begriff14
Voraussetzungen der Erteilung15
Gesamtbelastung16
Feststellung der Unschädlichkeit17
Zuständigkeit18
Antrag19
Abschnitt IV
Sonstiges Grundstücksrecht
(weggefallen)20
Übertragung des Eigentums an buchungsfreien Grundstücken21
Kündigungsrecht bei Grundpfandrechten22
Abschnitt V
Staatshaftung
Haftung bei Unzurechnungsfähigkeit23
Haftung für Gebührenbeamte23a
Abschnitt VI
Übergangs- und Schlussvorschriften
Änderung von Vorschriften24
Inkrafttreten26

Nach § 2 Nummer 2 der Landesverordnung über die Errichtung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 15. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 850) werden die Zuständigkeiten, die dem Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein, den Katasterämtern und den Vermessungs- und Katasterbehörden zugewiesen worden sind, auf das Landesamt für Vermessung und Geoinformation übertragen

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.