Strafgericht spricht Online-Spieler frei – Einziehungsantrag bleibt er

anwalt24 Fachartikel
27.02.2026 21 Mal gelesen
Strafgericht spricht Online-Spieler frei – Einziehungsantrag bleibt erfolglos

Erneut konnte ein wegen Online-Glücksspiels angeklagter Spieler vollständig entlastet werden. In Kooperation mit René Scheier erzielte István Cocron einen weiteren gerichtlichen Erfolg.

Dem Mandanten war zur Last gelegt worden, unerlaubt an Online-Glücksspielen teilgenommen zu haben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe sich die Rechtswidrigkeit aus der Whitelist der Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ergeben. Der Spieler hätte prüfen müssen, ob der Anbieter dort geführt werde. Zusätzlich war bereits im Vorfeld ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingeleitet worden – eine Entwicklung, die in vergleichbaren Fällen zunehmend zu beobachten ist.

Neben der Strafverfolgung verlangte die Staatsanwaltschaft die Einziehung von über 25.000 Euro an erzielten Zwischengewinnen nach den Vorschriften der Vermögensabschöpfung (§§ 73 ff. StGB).

Deutliche Entscheidung des Gerichts

Nach Durchführung der Hauptverhandlung kam das Gericht zu dem Ergebnis:

Freispruch für den Angeklagten. Die Staatskasse übernimmt sämtliche Kosten.

Die Entscheidung macht deutlich, dass eine strafrechtliche Ahndung keineswegs selbstverständlich ist und eine fundierte Verteidigung maßgeblich sein kann.

Nach mehreren Einstellungen in vergleichbaren Verfahren handelt es sich um den zweiten Freispruch in Folge, der durch die Zusammenarbeit der beiden Kanzleien erreicht wurde. Cocron betont: „Neben der Strafverteidigung verfolgen wir stets auch die zivilrechtliche Rückforderung der Verluste.“

Die Cocron Rechtsanwalts GmbH & Co. KG (Berlin/München) betreut gemeinsam mit Rechtsanwalt Scheier bundesweit Mandanten sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich.

Hinweise für Beschuldigte

Bei Ermittlungen wegen Online-Glücksspiels gilt:

– Keine Angaben ohne anwaltliche Beratung.
– Schweigen ist ein Recht und sollte genutzt werden.
– Keine eigenständigen Schriftsätze einreichen.
– Fachanwalt für Strafrecht und Glücksspielrecht einschalten.
– Akteneinsicht über den Verteidiger beantragen.
– Nach Aktenkenntnis Verteidigungsstrategie festlegen.
– Beweislage gründlich prüfen.
– Parallel zivilrechtliche Ansprüche untersuchen lassen.

Eine frühzeitige Verteidigung kann – wie dieser Freispruch zeigt – den entscheidenden Unterschied machen.