Hoffnungsschimmer für Geschädigte von Online-Coachings

anwalt24 Fachartikel
21.12.2025 41 Mal gelesen
Hoffnungsschimmer für Geschädigte von Online-Coachings: Musterklage gegen CopeCart eingereicht

 

Zahlreiche Kundinnen und Kunden von Online-Coachings berichten von demselben Problem: Im Kaufprozess wird suggeriert, dass das Widerrufsrecht sofort erlischt, sobald eine Zustimmung erteilt wird. Genau diese Praxis steht nun im Fokus einer Verbandsklage gegen die CopeCart GmbH. Dieser Schritt kann Betroffenen neue Chancen eröffnen. (Verbraucherzentrale.de)

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Kammergericht eine Unterlassungsklage anhängig gemacht (Az. 5 UKl 4/25). Auslöser ist ein grenzüberschreitender Fall, der auf Initiative einer österreichischen Behörde nach der CPC-Verordnung zur Durchsetzung von Verbraucherrechten verfolgt wird. (Verbraucherzentrale.de)

 

Was wird CopeCart vorgeworfen?

Im Mittelpunkt steht eine Klausel im Bestellprozess auf copecart.com. Diese vermittelt den Eindruck, dass mit der Zustimmung zum sofortigen Leistungsbeginn automatisch das Widerrufsrecht entfällt. Nach Auffassung der Kläger soll diese Gestaltung künftig untersagt werden.

 

Eine Unterlassungsklage führt zwar nicht unmittelbar zu Rückzahlungen an einzelne Käufer. Sie kann jedoch entscheidende Vertriebsmechanismen kippen. Werden Bestell- oder Widerrufshinweise als rechtswidrig eingestuft, verbessert das die Ausgangslage für Rückforderungsansprüche erheblich.

 

Ein weiteres Urteil könnte die Kläger zusätzlich unterstützen.

Bereits zuvor hat das Landgericht Berlin CopeCart untersagt, Verbraucher über ihr Widerrufsrecht zu täuschen und sie im Bestellvorgang zu aggressiven Zusatzverkäufen zu drängen (Urteil vom 11.02.2025, Az. 15 O 287/24; Berufung anhängig). (Verbraucherzentrale Bundesverband)

 

Empfohlene Schritte für Betroffene

 

- Beweise sichern: – Bestellmasken, Checkbox-Texte, E-Mail-Verkehr, Zahlungsbelege

 

- Rechtliche Prüfung veranlassen: Entscheidend sind Vertrag, Ablauf und Kommunikation.

 

Verjährung im Blick behalten. Unterschiedliche Ansprüche unterliegen unterschiedlichen Fristen.

 

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Cocron GmbH & Co. KG mit Standorten in München und Berlin prüft für betroffene Coachees, welche rechtlichen Schritte gegen Anbieter und/oder Zahlungsabwickler möglich sind und wie diese sinnvoll umgesetzt werden können.