Nach der Rücknahme der Berufung ist das Urteil rechtskräftig.
Als „Coachees“ gelten Personen, die Online-Coaching-Pakete wie „Mindset“, „Business-Aufbau“ oder „Digital Reselling“ erworben haben.
Das Wesentliche:
Das Landgericht Landshut urteilte:
Ein Online-Coaching-Vertrag kann wirksam widerrufen werden.
Die Berufung wurde zurückgezogen, damit ist das Urteil endgültig.
Ergebnis: Bereits gezahlte Beträge müssen zurückgezahlt werden, zudem entfallen künftige Zahlungsverpflichtungen.
Warum entschied das Gericht so?
Solange kein konkreter Unternehmensstart erfolgt, bleibt man Verbraucher – mit Widerrufsrecht. Schon die Orientierungsphase genügt für den Verbraucherstatus.
Ein Fernabsatzvertrag (z. B. Online-Buchung oder telefonisch) ist grundsätzlich widerrufbar.
Nicht nur „digitale Inhalte“ zählen – auch Dienstleistungen wie WhatsApp-Support, 1:1-Sessions oder Live-Calls fallen darunter.
Eine Checkbox zum Verzicht auf den Widerruf ist in diesen Fällen meist unwirksam.
Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist gar nicht.
Solange die Leistung nicht vollständig erbracht ist, bleibt der Widerruf möglich.
Checkliste für Betroffene:
- Relevante Unterlagen sichern: Vertrag, Screenshots, AGB, Rechnungen, Mails, Chatverläufe.
- Reflektieren: Wollten Sie tatsächlich schon gründen oder nur Informationen einholen?
- Den Widerruf schriftlich erklären (Brief/E-Mail), Rückzahlung einfordern und Zahlungen stoppen.
- Vertragsklauseln prüfen: Widerrufsverzicht per Häkchen ist bei Coaching-Dienstleistungen meist unwirksam.
- Bei Mahnungen ruhig bleiben und rechtliche Prüfung abwarten, bevor man reagiert.
Typische Coaching-Fallen:
- Übersteigerte Erfolgsversprechen („110 % Erfolgsgarantie“, „Einkommen auf Autopilot“)
- Drängen auf sofortige Vertragsabschlüsse
- Unklare Strukturen bei den Vertragspartnern
- Versteckte oder missverständliche Widerrufs-Checkboxen
- Vorwand „nur digitale Inhalte“, obwohl tatsächlich persönliche Betreuung erfolgt
Fazit: Wer Online-Coachings bucht, kann sein Widerrufsrecht geltend machen.
Das bedeutet: Geld zurück und Befreiung von weiteren Zahlungen.