Gericht setzt klare Grenze
Am 28. März 2025 (Az. 4 MB 4/25) urteilte das OVG Schleswig-Holstein, dass Online-Glücksspielbetreiber, die systematisch gegen die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) verstoßen haben, als unzuverlässig gelten und somit keinen Anspruch auf eine Zulassung für Online-Casinos haben.
Im konkreten Verfahren wurde der Antrag eines maltesischen Unternehmens abgelehnt. Ausschlaggebend waren Verstöße gegen zentrale Regeln wie das Einzahlungslimit (§ 6c), das Autoplay-Verbot sowie die Mindestspieldauer und Einsatzbegrenzung bei Automatenspielen.
Was heißt das für Spieler:innen?
Viele Betroffene berichten, trotz Sperrvermerk im OASIS-System weiterhin Zugriff auf Glücksspielangebote gehabt zu haben. Auch gesetzliche Einzahlungslimits wurden offenbar oft umgangen. In einzelnen Fällen existieren Gerichtsurteile gegen Anbieter, die später dennoch von der GGL Lizenzen erhielten – viele dieser Urteile wurden jedoch nicht vollstreckt.
Fehlt es an Konsequenzen der Aufsicht?
Trotz zahlreicher Hinweise auf Gesetzesverstöße – etwa Verstöße gegen Sperren oder ignorierte Urteile – reagiert die Glücksspielaufsicht bislang nur zögerlich. Klare Konsequenzen bleiben häufig aus.
Neue Chance durch Spielerklagen?
Eine Klage zur Entziehung bestehender Lizenzen ist denkbar – insbesondere bei fortlaufenden Regelverstößen:
- Durch Verpflichtungsklagen, um Behörden zum Handeln zu zwingen,
- mittels Widerrufsklagen wegen fehlender Zuverlässigkeit (§ 49 VwVfG),
- oder kombiniert mit Amtshaftungsansprüchen, wenn Behörden untätig bleiben.
Gericht: Kein Freifahrtschein bei alten Verstößen
Das OVG betont, dass Anbieter, die trotz Verbots weitermachen und gesetzliche Schutzmechanismen missachten, ihre Lizenz nicht behalten dürfen. Gerade Betreiber, die vor dem 1. Juli 2021 rechtswidrig tätig waren, stehen erneut in der Kritik – weshalb sie heute überhaupt lizenziert sind, bleibt fraglich.
Rechtsoptionen für Betroffene
- Klage auf Lizenzentzug bei erneuten oder systematischen Pflichtverletzungen,
- zivilrechtliche Rückzahlungsklagen auf Basis von § 823 BGB i.V.m. GlüStV.
Schlussfolgerung
Das Urteil stärkt die Bedeutung des Spielerschutzes. Wenn Behörden trotz deutlicher Verstöße nicht aktiv werden, könnten Spieler:innen selbst rechtlich gegen bestehende Lizenzen vorgehen – und so Einfluss auf die Regulierung des Online-Glücksspiels nehmen.