Glücksspieler erhält Verlust von Online-Casino zurück

anwalt24 Fachartikel
19.01.202325 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte holt Geld zurück – Urteil des Landgerichts Coburg

 

München, 19.01.2023. Langsam, aber stetig stiegen die Verluste eines Spielers im Online-Casino an. Schließlich hatte er rund 6.600 Euro verzockt. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld nun für ihn zurückgeholt. Mit Urteil vom 9. Januar 2023 hat das Landgericht Coburg entschieden, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust ersetzen muss, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe.

 

Gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag galt bis zum 1. Juli 2021 für Glücksspiele im Internet in Deutschland ein umfassendes Verbot. Über deutschsprachige Webseiten machten dennoch viele Anbieter ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da die Online-Glücksspiele illegal waren, haben die Anbieter keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze. Konsequenz ist, dass die Spieler ihren Verlust zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

 

In dem Fall vor dem LG Coburg hatte der Kläger zwischen 2014 und 2018 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und unterm Strich rund 6.600 Euro verloren. Die Beklage verfügte zwar über eine Lizenz in Gibraltar für ihr Glücksspielangebot, jedoch nicht über eine in Deutschland gültige Konzession. Der Kläger erfuhr erst 2021, dass die Online-Glücksspiele illegal waren und forderte daraufhin von der Beklagten die Erstattung seiner Verluste.

 

Seine Klage hatte am LG Coburg Erfolg. Da das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten war, seien die geschlossenen Verträge nichtig. Die Beklagte habe daher die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt, so dass sie dem Kläger seinen Verlust erstatten müsse, entschied das Gericht.

 

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er mit seiner Teilnahme gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe. Denn es sei nicht ersichtlich, dass ihm dieses Verbot bekannt war und die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt.

 

Zudem diene das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag in erster Linie dem Schutz der Spieler vor Spielsucht. Dieses Ziel könne jedoch nicht erreicht werden, wenn die Anbieter verbotener Glücksspiele das Geld auch noch behalten dürften. Dadurch würden sie geradezu eingeladen, ihr illegales Angebot aufrechtzuerhalten, führte das LG Coburg weiter aus. Zudem stellte es klar, dass die Ansprüche des Klägers auch nicht verjährt seien.

 

„Erst zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz sowohl für das Angebot von Casinospielen als auch von Sportwetten weiterhin zwingend in Deutschland erforderlich. Es bestehen also nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de