Kammergericht Berlin

anwalt24 Fachartikel
08.01.2021945 Mal gelesen
Mr. Green darf in Deutschland kein Online-Casino betreiben.

München, 08.01.2021. Am Ende verliert die Bank bzw. das Online-Casino: Mr. Green, Anbieter von Glücksspielen im Internet, kassierte vor dem Kammergericht Berlin eine empfindliche Niederlage. Mit Urteil vom 6. Oktober 2020 stellte das Gericht klar, dass Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten ist und auch die Duldung solcher Online-Glücksspiele ohne die notwendige Lizenz nicht in Frage kommt.

 

Der Glücksspielstaatsvertrag sieht in seiner aktuellen Fassung ein weitreichendes Verbot von Online-Glücksspielen vor. Dies sei geltendes Recht. Auch mögliche Änderungen in diesem Jahr am Glücksspielstaatsvertrag würden daran nichts ändern, machte das KG Berlin deutlich. Das Oberlandesgericht des Landes Berlin bestätigte damit nicht nur das erstinstanzliche Urteil, sondern stellte auch klar, dass es keine Duldung für das Veranstalten von Online-Glücksspiel ohne Lizenz gibt.

 

"Damit hat das Kammergericht Berlin dem Argument vieler Anbieter, dass das in Deutschland geltende Verbot von Online-Glücksspiel gegen Unionsrecht verstoße, den Zahn gezogen. Ohne deutsche Lizenz bleibt das Angebot von Online-Casinos in Deutschland weitgehend illegal. Die Anbieter können sich nicht auf ihre in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ausgestellten Lizenzen berufen", sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Diese Ansicht wurde inzwischen auch von verschiedenen Oberverwaltungsgerichten bestätigt. So hat beispielsweise das OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 20. August 2019 deutlich gemacht, dass das in § 4 Abs. 4 des Glückspielspielstaatsvertrag geregelte Internetverbot weder gegen das deutsche Grundgesetz noch gegen Europarecht verstoße. Ähnliche Entscheidungen haben auch die Oberverwaltungsgerichte Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt oder Baden-Württemberg bereits getroffen.

 

Das KG Berlin stellte darüber hinaus klar, dass es auch keine Duldung von Online-Glücksspiel ohne entsprechende Lizenz gebe. Dies scheide schon aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit aus, denn eine Entscheidung den bisherigen Glücksspielstaatsvertrag aufzuheben oder nicht mehr anzuwenden, gebe es nicht. Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag sei geltendes Recht und mögliche Änderungen in 2021 könnten nicht vorweggenommen werden, führte das Gericht weiter aus. Auch ein Umlaufbeschluss der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 8. September 2020 ändere daran nichts.

 

"Bis auf wenige Ausnahmen, z.B. in Schleswig-Holstein, ist Online-Glücksspiel in Deutschland weiterhin illegal. Das bedeutet auch, dass Spieler ihre verlorenen Einsätze von den Anbietern zurückverlangen können", so Rechtsanwalt Cocron.

 

Anspruchsgegner können aber nicht nur die Anbieter der Online-Glücksspiele sein, sondern auch Banken und Zahlungsdienstleister, die die finanziellen Transaktionen durchführen. Denn im Glücksspielstaatsvertrag ist auch ein umfassendes Mitwirkungsverbot geregelt.

 

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de  Web: www.cllb.de