Widerruf eines Autokredits erfolgreich

anwalt24 Fachartikel
02.11.202038 Mal gelesen
BGH öffnet neue Tür für Widerrufsjoker Falsche Belehrung der FCA Bank – Fehler auch bei anderen Banken verbreitet

München, 02.11.2020. Eigentlich hatte der Bundesgerichtshof dem Widerrufsjoker beim Widerruf von Autofinanzierungen die Flügel gestutzt. Doch mit einem aktuellen Urteil vom 27.10.2020 hat er ihm nun wieder Rückenwind verliehen. Der BGH entschied, dass ein Verbraucher seinen Autokredit auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen kann (Az.: XI ZR 525/19).

 

Zur Finanzierung seines Pkw hatte der Kläger einen Kredit bei der FCA Bank aufgenommen. Später erklärte er den Widerruf. Die FCA Bank wollte den Widerruf nicht anerkennen. Ihrer Meinung nach war die Widerrufsfrist längst abgelaufen.

 

Der BGH machte der Bank jedoch einen Strich durch die Rechnung. Die Widerrufsfrist sei noch gar nicht angelaufen. Grund sei ein Fehler der Bank. Sie hatte in der Widerrufsbelehrung erklärt, dass der Widerruf des Kreditvertrags automatisch auch zum Widerruf der Restschuldversicherung führt. Diese Sammelbelehrung hat einen folgenschweren Haken für die Bank. Denn der Kläger hatte keine Restschuldversicherung abgeschlossen und dennoch die Sammelbelehrung erhalten. Im Ergebnis führe dies dazu, dass der Verbraucher fehlerhaft belehrt wurde und die Widerrufsfrist deshalb nicht angelaufen ist, so der BGH. "Der Widerruf des Kreditvertrags ist damit auch noch lange nach Abschluss möglich", sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

 

Angesichts von Wertverlusten und Fahrverboten ist der Widerruf des Autokredits für durch den Abgasskandal geschädigte Autofahrer besonders interessant. Für den Widerruf ist es allerdings keine Voraussetzung, dass das Fahrzeug von Abgasmanipulationen betroffen ist. "Entscheidend für den Widerruf ist nur der Fehler der Bank", so Rechtsanwalt Sittner.

 

In dem Fall vor dem BGH ging es um eine Autofinanzierung der FCA Bank. "Aber auch zahlreiche andere Banken haben solche Sammelbelehrungen verwendet. In vielen Fällen dürfte daher der Widerruf von Autokrediten möglich sein", sagt Rechtsanwalt Sittner. Das gilt ebenso für Leasingverträge. Auch hier kann der Widerruf unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, wie beispielsweise das OLG München mit Urteil vom 18. Juni 2020 entschieden hat (Az. 32 U 7119/19).

 

Mehr Informationen: https://auto-kredit-widerruf.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: sittner@cllb.de Web: www.cllb.de