Aktuelle Rechtslage Automobile Chartered Beteiligungs GmbH & Co KG, ehemals Car for less Beteiligungs GmbH & Co. KG? Fachanwalt informiert

anwalt24 Fachartikel
14.02.2019379 Mal gelesen
Über Rechtslage informieren lassen

kostenlose Erstinformationen am Telefon  0711 / 217 235-0

Die auf Verbraucherschutz und Bankrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei Eser erhält nach wie vor fast täglich neue Anfragen von Kunden die Verträge mit der Firma Automobile Chartered Beteiligungs GmbH & Co KG (ehemals Car for less Beteiligungs GmbH & Co. KG), Ludwigstr.8 80539 München abgeschlossen haben.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist hierbei die AUTOMOBILE CHARTERED GROUP GmbH, ehemals CAR FOR LESS GmbH.

Insoweit soll Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser Rückabwicklungsmöglichkeiten prüfen.

Die Mandanten von Rechtsanwalt Eser haben Sorge, dass Sie sich an einem unseriösen Modell beteiligt haben und nun auf teuren Autokredite sitzen bleiben.

Dies kann insoweit eintreten, falls die Beteiligungsgesellschaft in Insolvenz fällt und die Werbekostenzuschüsse nicht mehr an ihre Kunden zu Bedienung der Darlehnsraten gezahlt werden.

Zudem haben die von Rechtsanwalt Eser gehörten Verbraucher die Sorge, dass sie in irgendeiner Weise weiteren Haftungsansprüchen ausgesetzt sind.

Hintergrund

Hintergrund der Beauftragung sind nämlich abgeschlossene Kfz Überlassungsverträge, also Nutzungsverträge zur günstigen Nutzung von Autos der Firma  Automobile Chartered Beteiligungs GmbH & Co KG.

Die mit den Nutzungsverträgen verbundenen Autokredite sollten durch Werbekostenzuschüsse dieser Firma größtenteils bedient werden.

Kurios an diesem Modell ist aber, dass die Verbraucher hierzu noch als Kommanditisten dieser Firma beitreten und ein Gewerbe anmelden mussten.

Also Ziel der Beteiligungsgesellschaft ist das Werben von Kunden zum Kauf eines KFZ mit der angeblichen finanziellen Unterstützung der Darlehensraten in Form von Werbekosten.

Da die laufenden Darlehensverbindlichkeiten von den Geschädigten weiter zu bedienen sind und sich der Schaden weiter potenziert, wenn die Werbekostenzuschüsse zukünftig ausbleiben sollten oder die Gesellschaft gar in Insolvenz fällt, empfiehlt Rechtsanwalt Eser allen Geschädigten sich hier schnellstmöglich eingehend informieren und beraten zu lassen.

Rückabwicklungsansprüche und Widerrufsmöglichkeit des Autokredites von erfahrener Fachanwaltskanzlei prüfen lassen

Was können Besitzer von betroffenen Fahrzeugen nun tun?

Eine weitere relativ komfortable Möglichkeit, sich von einem finanzierten Fahrzeug verlustfrei zu trennen, besteht im Widerruf des Kreditvertrags in Gestalt des sog. "Widerrufsjokers".

Nach den Erfahrungen von hunderten geprüften Autokreditverträgen, gerade im Zusammenhang mit abgasmanipulierten Fahrzeugen im Rahmen des Diesel-Abgasskandals, konnte Rechtsanwalt Eser feststellen, dass bis zu 90 % der geprüften Verträge fehlerhaft sind.

Das Widerrufsrecht verjährt nämlich nicht.

War der Kauf des Autos also kreditfinanziert, kann in Verbindung mit einem Widerruf des Autokredits ggf. der gesamte Kauf rückgängig gemacht werden.

Das besondere hieran ist, dass sowohl der Kreditvertrag als auch der Pkw-Kaufvertrag vom Widerruf erfasst werden. Bei den Verträgen handelt es sich nämlich um ein sog. verbundenes Geschäft. 

Folgen des Kreditwiderrufs:

Ein wirksamer Kreditwiderruf führt zu einer Rückabwicklung der Verträge. Der Verbraucher erhält seine Anzahlung sowie die bereits geleistete Tilgung zurück. Im Gegenzug muss er den Pkw an die kreditgebende Bank herausgeben. Darüber hinaus bestehen zudem wechselseitige Ansprüche auf Nutzungsersatz.

Besonders profitabel ist der Widerruf von Autokrediten, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden (kein Nutzungsersatz).

Insoweit gilt, dass die Bank keinen Ausgleich für den Wertverlust des Fahrzeugs verlangen kann. Der Kunde hat lediglich die Kreditzinsen zu bezahlen. Die Anzahlung sowie die bereits erbrachten Tilgungsanteile erhält er gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Im Ergebnis fährt der Verbraucher daher bis zum Widerruf nahezu kostenlos, kann sich von seinem gebrauchten Fahrzeug trennen und ein neues Auto kaufen oder finanzieren.

Eser Rechtsanwälte bieten für interessierte Anleger eine erste kostenfreie Beratung an. Auf Wunsch kann auch die Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft eingereicht werden.

Es empfiehlt sich, die Kontaktaufnahmemöglichkeiten auf der Homepage der Kanzlei zu verwenden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

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