Widerrufsjoker - Spiel mit Gewinnaussicht

Widerrufsjoker
02.03.201825 Mal gelesen
Jedoch sind ältere Darlehnsverträge oft mit hohen Zinsen belasten und daher entsprechend teuer. Neuere Darlehnsverträge sind meist weniger hoch verzinst.

Sparkassendarlehn sind widerrufbar.

Das Eigenheim zu finanzieren ist oft nur mit einem Immobiliendarlehn möglich. Anbieter gibt es ausreichend. Oftmals übernehmen die Sparkassen die Finanzierung. Jedoch sind ältere Darlehnsverträge oft mit hohen Zinsen belasten und daher entsprechend teuer. Neuere Darlehnsverträge sind meist weniger hoch verzinst. Einen teuren Darlehnsvertrag gegen einen neuern zu ersetzen und damit von dem günstigen Zinsniveau zu profitieren, ist regelmäßig nur gegen Zahlung einer relativ hohen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Der Widerrufsjoker bietet hier eine attraktive Lösung.

Fehlerhafte Vertragsunterlagen

Ein Darlehnsvertrag kann, nach dem Gesetz binnen zwei Wochen widerrufen werden. Diese Möglichkeit soll den Darlehnsnehmer vor übereilt abgeschlossenen Darlehnsverträgen schützen. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, wenn der Darlehnsnehmer die Vertragsunterlagen in vollständiger und richtiger Form erhalten hat. Dazu zählt auch eine vollständige und richtige Widerrufsbelehrung. Sind die Vertragsunterlagen unvollständig oder fehlerhaft, sind die Verträge auch noch nach Jahren widerrufbar. Hier greift der Widerrufjoker.

Sparkassenverträge ab dem 12. Juni 2010

Die Immobiliendarlehnsverträge der Sparkassen, die nach dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden weisen oftmals erhebliche Fehler auf, wodurch diese auch heute noch widerrufbar sind. Die häufigsten Fehler sind fehlende Pflichtangaben, wie die korrekte Anzahl der Darlehnsraten, oder fehlende vertraglich zugesicherte Angaben. Die Sparkassen versprechen regelmäßig, dem Darlehnsnehmer die zuständige Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Tatsächlich erfolgt diese Information in aller Regel nicht. Die Information muss sich entweder im Darlehnsvertrag selbst oder in den allgemeinen Darlehnsbedingungen finden. Teilweise versuchen die Sparkassen diese Information in den standardisierten europäischen Merkblättern unterzubringen. Das reicht jedoch nicht aus! Teilweise versuchen die Sparkassen diese Information auch über den Abdruck auf dem Kontoauszug nachzuholen. Auch das reicht nicht aus um die Widerrufsfrist einzudämmen. Der Darlehnsvertrag ist und bleibt widerrufbar.

Beispiel Widerrufsbelehrung:

"14 Widerrufsinformation

Widerrufsrecht

Der Darlehnsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb 14 Tage ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrages, Angabe der der für die Sparkasse zuständige Aufsichtsbehörde) erhalten hat.

Der Darlehnsnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehnsnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehnsnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehnsnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehnsnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangabe kann der Darlehnsnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehnsnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:"

 

Ist die Widerrufsbelehrung, wie im Beispiel, fehlerhaft, kann der Darlehnsvertrag auch nach Jahren noch widerrufen werden.

Die Vorteile des Widerrufs auf einen Blick

Der Widerruf eines Darlehnsvertrages bietet eine Vielzahl von Vorteilen gegen über einer Kündigung. Der Widerruf sorgt für die Rückabwicklung des gesamten Darlehnsvertrags. Das bedeutet, der Darlehnsnehmer erhält sämtliche Gezahlte Raten zurück. Daneben erhält er in bestimmten Fällen eine Nutzungsentschädigung, also eine Art Verzinsung, sämtlicher Zahlungen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt bei einem Widerruf, im Gegensatz zu einer Kündigung, nicht an.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

Sparkasse-Immobiliendarlehnsvertrag geschlossen?

Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie Ihren Darlehnsvertrag kostenlos und unverbindlich auf die Widerrufbarkeit überprüfen.  Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und deren Erfolgsaussichten. Nehmen Sie Ihr gutes Recht war! Die Kreditexperten stehen Ihnen unter 030 / 200 590 770 sowie info@wvr-law.de zu Verfügung.