Fahrverbote – jetzt den alten Diesel loswerden

Abgasskandal
01.03.201842 Mal gelesen
Nach dem einschneidenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig liegen die Nerven vieler Dieselfahrer blank. Die ohnehin, durch den Dieselskandal gebeutelten Kunden sehen sich derzeit mit einer Reihe unangenehmer Schwierigkeiten konfrontiert.

Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe

Nach dem einschneidenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig liegen die Nerven vieler Dieselfahrer blank. Die ohnehin, durch den Dieselskandal gebeutelten Kunden sehen sich derzeit mit einer Reihe unangenehmer Schwierigkeiten konfrontiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2018 Fahrverbote für Innenstädte für grundsätzlich zulässig erklärt. Die Städte sind nun im Zugzwang die Luftreinhaltepläne einzuhalten. Nach wie vor droht Deutschland auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, weil Deutschland die Grenzwerte für die Luftreinheit nicht einhält. Es ist somit so gut wie sicher das Dieselfahrzeuge über kurz oder lang nicht mehr in den Innenstädten fahren dürfen. 

Gerichtsurteil mit Folgen

Die Folgen für die Dieselbesitzer sind schon heute verheerend. Die Fahrzeuge werden auf einen Schlag faktisch nicht mehr nutzbar. Auch ein Verkauf der Fahrzeuge verspricht keinen Erfolg, den die Wiederverkaufspreise für Dieselfahrzeuge gehen gegen Null. Die vormals teuren Fahrzeuge werden auf einen Schlag wertlos. Auch die, von den Herstellern eingeführten Softwareupdates bieten hier keine hinreichende Abhilfe. Zum einen da, trotz des Updates nicht ausgeschlossen ist, dass die Fahrzeuge dennoch von den Fahrverboten betroffen sind, zum anderen führen die Updates regelmäßig zu erheblichen Folgeproblemen wie, verminderte Leistung, erhöhter Kraftstoffverbrauch bis hin zu einem Totalausfall.

Der Ausweg aus der Diesel

Es gibt jedoch einen Ausweg um unsichere Updates, Wertverlust und Fahrverbote zu umgehen. Dieser sieht so aus, dass der Schummeldiesel an den Hersteller zurückgegeben wird und der Käufer den gesamten Kaufpreis, abzüglich einer kleinen Nutzungsentschädigung, zurückerhält. Die Manipulation an den Dieselfahrzeugen gibt dem Käufer die Möglichkeit den Wagen an den Hersteller zurückzugeben. Durch die Manipulation stellt das erworbene Fahrzeug ein anderes Fahrzeug als eigentlich vertraglich vereinbart dar.

Umfasst sind die Marken:

VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Fiat, Crysler, GM, Jeep, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Land-Rover, Mazda, Peugeot, Suzuki, Opel, Daihatsu, Volvo, Renault, Mercedes-Benz und BMW

Weitere Information und Unterstützung erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

Für Sie vor Ort

Trotzen Sie den Fahrverboten! Geben Sie Ihren Schummeldiesel an den Hersteller zurück! Ihre Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen eines kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung geben wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem speziellen Fall. Die Rechtsanwälte stehen Ihnen unter info@wvr-law.de sowie 030 / 200 590 770 zur Verfügung.