Schadensersatz für VW-Kunden: Welche Rechte haben VW-Fahrer?

30.01.2018 21 Mal gelesen
Die amerikanische Umweltbehörde EPA deckte im September 2015 die Manipulationen im Rahmen des VW-Abgasskandals auf. Der Automobilbauer überlistete unter Zuhilfenahme einer Schummelsoftware die Abgastests für Dieselfahrzeuge.

Schadensersatz für VW-Kunden

 

Die amerikanische Umweltbehörde EPA deckte im September 2015 die Manipulationen im Rahmen des VW-Abgasskandals auf. Der Automobilbauer überlistete unter Zuhilfenahme einer Schummelsoftware die Abgastests für Dieselfahrzeuge. In den USA erhielten VW-Kunden hohe Entschädigungen. In Deutschland bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig als vor Gericht zu ziehen. Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf!

VW-Kunden erhalten nach dem deutschen Recht Schadensersatz, wenn ihr erworbenes Fahrzeug einen Mangel aufweist. § 434 BGB besagt sinngemäß, dass ein solcher Mangel vorliegt, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Im Rahmen des VW-Skandals ist ausschlaggebend, dass der PKW durch den Einbau der Manipulationssoftware nicht mehr der üblichen Beschaffenheit entspricht. Deshalb eignet er sich auch nicht für die gewöhnliche Verwendung. Der Mangelbegriff ist erfüllt, wenn die Schummelsoftware in einem PKW eingebaut und aktiviert worden ist.

Wichtige Fristen

Ob Ihr Fahrzeug mit einer Schummelsoftware ausgestattet ist, können Sie auf den Internetseiten der VW Gruppe prüfen. Zur VW-Gruppe gehören die Hersteller Audi, Volkswagen, Seat und Skoda. Der Schadensersatz für VW-Kunden muss innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeuges geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist verjähren die Mangelgewährleistungsansprüche. Bei gebrauchten Fahrzeugen beträgt die vertraglich vereinbarte Frist oftmals nur ein Jahr. In einem solchen Fall sollte die rechtliche Wirksamkeit der Verjährungsverkürzung überprüft werden. Denn diese kann im Einzelfall gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verstoßen. Ein möglicher Schadensersatz für VW-Kunden folgt nicht nur aus Vertrag, sondern auch aus deliktischer Handlung, d.h. aus einem rechtswidrigen und schuldhaften Verhalten auf Seiten von Volkswagen. Dies hat den Vorteil, dass die allgemeinen Vorschriften der Verjährung gelten. Gemäß § 195 BGB verjähren deliktische Ansprüche erst nach drei Jahren, d.h. frühestens Ende 2018. Die deliktischen Verjährungsfristen sind damit um ein bis zwei Jahre länger als im Mangelgewährleistungsrecht.

 

Gewährleistungsrechte und Schadensersatz für VW-Kunden: Wo geltend machen?

Betroffene VW-Kunden dürfen sich mit ihrem Gewährleistungsanspruch nicht einfach direkt gegen Volkswagen wenden. Sie müssen ihre Ansprüche gegenüber ihrem Vertragspartner geltend machen. Denn im Zivilrecht ist der jeweilige Vertragspartner auch Gegner eines etwaigen Gerichtsverfahrens. Im Hinblick auf den Gewährleistungsanspruch kommt es bei der Wahl des Klagegegners deshalb darauf an, bei wem das Fahrzeug erworben wurde. Dem hingegen ist die Volkswagen AG direkter Anspruchsgegner, wenn es um die deliktischen Ansprüche der betroffenen VW-Kunden geht.

Welche Rechte haben VW-Fahrer?

Im deutschen Zivilrecht können Geschädigte nicht einfach so ihre Gewährleistungsansprüche verlangen. Der Verkäufer, d.h. Volkswagen-Händler, hat das Recht, den Schaden zu beheben oder ein mangelfreies Fahrzeug zu liefern. Dieser Grundsatz des Mangelgewährleistungsrechts wird als "Vorrang der Nacherfüllung" bezeichnet. Wenn Volkswagen eine Nacherfüllung verweigert oder diese zwei Mal fehlschlägt, darf der Kunde Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein sofortiger Rücktritt ist unter besonderen Umständen ausnahmsweise möglich. Dies setzt voraus, dass unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Ausübung des Rücktrittsrechts gerechtfertigt ist. Im Falle eines Rücktritts muss der Kunde jedoch die gezogenen Nutzungen erstatten, d.h. die Vorteile, die er zwischenzeitlich erlangt hat. Dies können die Gebrauchsvorteile an dem Fahrzeug sein, beispielsweise die gefahrenen Kilometer. VW-Kunden steht alternativ die Möglichkeit offen, den Kaufpreis für das Fahrzeug zu mindern: Sie behalten das Fahrzeug, erhalten aber einen Teil des Kaufpreises zurück. Übrigens: Rücktritt und Schadensersatz schließen sich nicht aus. VW-Kunden dürfen beides verlangen!

 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vw-verhandlung.de/

 

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Schadenersatz für VW-Aktionäre im Rahmen unserer VW-Sammelklage!

https://baum-reiter.de/vw-sammelklage

https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-wird-zum-diesel-abgasskandal/

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