Überraschend gab die Citibank Deutschland heute auf ihrer Internetseite: http://www.citibank.de/DEGCB/JPS/portal/MicrositesDe.do?ContentID=microStartLehm&from=FSB10
bekannt, dass geschädigte Lehmananleger, die bei der Citibank Anlagen gekauft haben, in besonderen Härtefällen auf eine kulanzweise Entschädigung von bis zu 80% hoffen dürfen. Nach eigenen Schätzungen der Citibank könnten bis zu einem Viertel der Anleger auf eine Entschädigung hoffen.
Wie dies erfolgen soll und wer konkret auf eine Entschädigung hoffen darf, veröffentlicht die Citibank unter:
Anleger sollten den Anlass nutzen, sich kritisch mit dem vielleicht schon "abgeschriebenen Papier" auseinander zu setzten und auch dann, wenn die von der Citibank aufgestellten Kriterien nicht auf den eigenen Fall passen, die Erfolgsaussichten einer Klage überprüfen lassen.
Spezialisierte Rechtsanwälte können dies in der Regel schnell und versiert und bieten hierzu kostengünstige Pauschalen an.
Rechtsanwalt Jörg Reich ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.