Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt erneut im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG ab

Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt erneut im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG ab
10.11.2015227 Mal gelesen
Wie bereits in der Vergangenheit haben wir aktuell erneut ein Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG übernommen.

Wie bereits in der Vergangenheit haben wir aktuell erneut ein Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG übernommen.

Die auf den 06.11.2015 datierte Abmahnung beinhaltet den Vorwurf von etwaigen Verstößen gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der SV Werder Bremen GmbH & Co KG. Im Detail wird unserer Partei vorgeworfen:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Unautorisierte Abbildung des Vereinslogos

Derartige Abmahnungen zahlreicher Bundesligavereine wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB sind uns nur allzu gut bekannt. Wir haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten in Angelegenheiten dieser Art vertreten. Gegenstand einer solchen Abmahnung ist stets der Vorwurf eines Verstoßes gegen ATGB innerhalb eines Ticket-Angebotes auf Internethandelsplattformen.

Die den jeweiligen Abmahnungen beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie nicht unterzeichnen. Sie ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Auch können häufig die in der Abmahnung geforderten Kosten reduziert werden. Daher raten wir Ihnen dazu, im Falle einer Abmahnung unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Da wir bereits zahlreiche Mandanten im Bereich einer Ticket-Abmahnung vertreten haben, verfügen wir über entsprechende Kompetenzen und detaillierte Kenntnisse.

In der uns jetzt vorliegenden Abmahnung wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € gefordert.

Wurden Sie ebenfalls durch die SV Werder Bremen GmbH & Co KG abgemahnt?

Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Wir raten jedoch auch davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen ab. Ihre Abmahnung sollte vielmehr durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de