Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG vom 14.10.2015

Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG vom 14.10.2015
20.10.2015171 Mal gelesen
Wir verteidigen erneut gegen eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG, in der unserer Mandantschaft etwaige Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen vorgeworfen werden.

Wir verteidigen erneut gegen eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG, in der unserer Mandantschaft etwaige Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen innerhalb eines Angebotes auf der Internethandelsplattform eBay vorgeworfen werden.

Unsere Mandantschaft habe auf eBay Tickets für ein Fußballspiel des SV Werder Bremen angeboten und dabei folgende etwaige Verstöße begangen:

  1. Fehlende Abbildung der ATGB
  2. Tickets wurden nicht als "Sofort-Kaufen" angeboten

Unsere Mandantschaft wird sodann aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu zahlen.

Wurden Sie ebenfalls durch die SV Werder Bremen GmbH & Co KG abgemahnt?

Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Wir raten jedoch auch davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen ab. Ihre Abmahnung sollte vielmehr durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.

Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.Insbesondere haben wir bereits in zahlreichen Mandaten gegen Fußballbundesligavereine verteidigt, die eine Abmahnung wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB ausgesprochen haben.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de