Unterbrechung der Stromversorgung - was ist zu tun?

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
18.03.2015595 Mal gelesen
Die Unterbrechung der Stromversorgung hat gravierende Folgen. Steht eine solche unmittelbar bevor, ist fraglich, was man unternehmen kann, um diese zu verhindern oder welche Möglichkeiten bestehen im Falle der Sperrung gegen diese vorzugehen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben kann der Energieversorger die Belieferung eines Kunden mit Strom ( oder Gas) einstellen und eine Sperrung der Verbrauchstelle anordnen, wenn

-er die Sperre vier Wochen vorher androht,

- er den Vollzug der Sperre zudem drei Werktage vorher angekündigt hat,

-der Verbraucher mindestens einen Betrag von 100Euro nicht gezahlt hat,

-die Sperre verhältnismäßig ist bzw der Verbraucher dem Versorger nicht in Aussicht gestellt hat, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Liegt eine oder mehrere der vorbenannten Voraussetzungen nicht vor, ist eine erfolgte Stromsperre unzulässig. In einem solchen Fall steht Ihnen das Recht zu, im Wege der einstweiligen Verfügung beim für Sie zust. Amtsgericht Ihren Versorgen zu verpflichten, die Verbrauchstelle wieder in Betrieb zu nehmen.

Vor einer Stromsperre steht Ihnen die Möglichkeit offen entweder bei Zahlungsrückständen dem Versorger eine Ratenzahlung anzubieten oder sollte Ihnen dieses aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich sein, beim örtlichen Jobcenter/Sozialzentrum einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Strom- oder Gasrechnung? Oder liegt Ihnen eine Sperrankündigung vor oder ist Ihre Verbrauchstelle gar gesperrt? Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.