Europa Inkasso GmbH - Zahlungsaufforderung

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
16.11.20141394 Mal gelesen
Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung der Europa Inkasso GmbH erhalten? Wir empfehlen Ihnen, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft zu folgen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Begründetheit der Forderung.

Die Europa Inkasso GmbH versendet derzeit Zahlungsaufforderungen in Höhe von 200,95 Euro. In den Zahlungsaufforderungen wird behauptet, dass man einen Anrufblocker bei der SBASS Telekommunikation GmbH bestellt habe. Der Anrufblocker habe einen Wert von 119 Euro und sei bei Nachnahmesendung nicht entrichtet worden. Es wird ferner behauptet, dass man die telefonische Bestellung des Anrufblockers mit einer Sprachaufzeichnung belegen könnte.

Das Mahnschreiben der Europa Inkasso GmbH weist eine bulgarische Steuernummer und ein Konto in Bulgarien aus, auf welches die behauptete Forderung entrichtet werden soll. Hieraus ergeben sich bereits erhebliche Zweifel an der Begründetheit der Forderung.

Hinzuweisen ist ferner, dass die Europa Inkasso GmbH im deutschen Rechtsdienstleistungsregister nicht aufgeführt ist. Auch dieses spricht gegen eine wirksame Forderung.

Wir empfehlen Ihnen daher die Mahnung der Europa Inkasso GmbH nicht ungeprüft zu überweisen. Haben sie einen Anrufblocker bei der SBASS Telekommunikation GmbH nicht bestellt, können Sie von der Unbegründetheit der Forderung ausgehen. Ignorieren Sie sodann die entsprechende Zahlungsaufforderung.

Sollte Ihnen ein entsprechendes Schreiben der Europa Inkasso GmbH vorliegen und Sie Fragen hierzu haben, beraten wir Sie gern.