Debcon: Herbst-Deal

Debcon: Herbst-Deal
18.09.2014731 Mal gelesen
Wieder einmal versendet die Debcon GmbH aus Bottrop Zahlungsaufforderungen. Nach der letzten Welle aus dem Juli / August (Die Debcon GmbH zeigt sich innovativ: DebconDeal, DebconFlex und DebconAssistance) gibt es jetzt den „Debcon Herbst D€al“.

Die Empfänger werden jeweils "eingeladen", von der angeblichen Forderung in Höhe von 1.000,- Euro "nur" 500,- Euro auszugleichen, auf die restliche Forderung würde verzichtet. Natürlich erfolgt nach wie vor keinerlei rechtliche Darlegung der Forderung, sondern es werden lediglich alte Vergleichsangebote in ein neues Gewand gesteckt.

Wer den Forderungen, die durch die Debcon GmbH bereits früher geltend gemacht wurden, bereits widersprochen hat, braucht hier grundsätzlich nicht zu reagieren (es sei denn, er möchte sich auf diese "Einladung" einlassen). Ansonsten empfiehlt es sich, die Forderung bei Nichtbestehen zurückzuweisen oder dies über einen Anwalt tun zu lassen.

Weitere Informationen:

Debcon: Herbst-Deal: internetrecht-freising.de/debcon-herbst-deal/

Die Debcon GmbH zeigt sich innovativ: DebconDeal, DebconFlex und DebconAssistance: internetrecht-freising.de/die-debcon-gmbh-zeigt-sich-innovativ-debcondeal-debconflex-und-debconassistance/

Themenlink: http://internetrecht-freising.de/category/debcon-debitorenmanagement-und-consulting-gmbh/

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer
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Tel. 08161 48690
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