Prozessführung: Rechtsstreit wird nicht erst im Gericht entschieden

Prozessführung: Rechtsstreit wird nicht erst im Gericht entschieden
17.09.2014530 Mal gelesen
Prozesse werden nicht erst im Gericht entschieden. Vielmehr ist für eine erfolgreiche Prozessführung eine umfangreiche und detaillierte Vorbereitung entscheidend.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In allen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens sowie im Wirtschaftsleben kommt es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Parteien. Diese Rechtsstreitigkeiten müssen nicht zwangsläufig vom Gericht entschieden werden. Oft kann es im Sinn aller Parteien sein, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen.

Daher ist es nötig, schon im Vorfeld abzuwägen, ob die Prozessaufnahme sinnvoll und im Interesse des Mandanten ist. Dazu müssen alle spezifischen Faktoren eines Rechtsstreits und auch die Risiken eines Prozesses berücksichtigt und genau abgewogen werden. Eine alternative Lösungsmöglichkeit kann im Zweifelsfall der elegantere Weg sein als der Gang zum Gericht.

Grundsätzlich müssen jedoch die Interessen des Mandanten vertreten und durchgesetzt werden. Das gilt sowohl für die Abwehr von Forderungen als auch für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Es gilt: Je besser und gründlicher die Vorbereitung, umso höher die Erfolgsaussichten - und zwar in allen Rechtsgebieten von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilrecht.

Besonders im Wirtschaftsleben fällt in den Zeiten der Globalisierung auch der internationalen Rechtsprechung eine immer größer werdende Bedeutung zu. Zur Durchsetzung der Interessen ist es daher hilfreich, sich an Rechtsanwälte zu wenden, die nicht nur im nationalen Recht, sondern auch im internationalen Recht über eine hohe Kompetenz verfügen und im Idealfall auch eng mit Kanzleien im Ausland zusammen arbeiten.

Sobald ein Rechtsstreit vor übergeordneten Gerichten wie Landgericht oder Oberlandesgericht landet, besteht ein sog. Anwaltszwang vor Gericht, d.h. der Kläger oder Beklagte kann sich nicht mehr selbst vertreten, wie das z.B. am Amtsgericht bei Forderungen bis 5.000 Euro noch möglich ist. Häufig ist aber auch dann eine anwaltliche Vertretung ratsam, um eine effektive Beweisführung und Prozesstaktik zu haben. Das Ergebnis kann dann häufig besser sein oder auch die Einschätzung, ob ein Vergleich sinnvoll ist.

Daher ist es zur Durchsetzung der eigenen Interessen bei Rechtsstreitigkeiten hilfreich, von Anfang an in der Prozessführung erfahrene Rechtsanwälte mit der Aufgabe zu betreuen.

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