Internationales Prozessrecht: Von der korrekten Zustellung eines Schriftstücks hängt viel ab

Internationales Prozessrecht: Von der korrekten Zustellung eines Schriftstücks hängt viel ab
27.06.2014365 Mal gelesen
Auch im digitalen Zeitalter ist die Zusendung von Dokumenten und Schriftstücken für Gerichtsverfahren und das Prozessrecht unerlässlich. Auch bei internationalen Prozessen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Heutzutage funktioniert vieles über E-Mails. Ein Knopfdruck und schon trudelt die Nachricht beim Empfänger ein. Das ist bei juristischen Auseinandersetzungen, im nationalen und internationalen Prozessrecht anders. Hier kommt der Zustellung von Schriftstücken und dem Erhalt der Dokumente entscheidende Bedeutung zu. Sie sind der nachweisliche Beleg darüber, dass der Adressat über einen wichtigen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wurde, mit dem Erhalt der Dokumente werden Fristen in Gang gesetzt. Innerhalb Deutschlands kümmern sich bei Rechtsstreitigkeiten in der Regel die beauftragen Rechtsanwälte um die Zustellung und den Erhalt der Schriftstücke.

Schwieriger gestaltet sich dies bei grenzüberschreitenden Auseinandersetzungen. Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist das europäische Recht bei der grenzüberschreitenden Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Dokumenten zu beachten. Bei der Zustellung von Schriftstücken in Nicht-EU-Staaten sind wiederum andere Vorschriften zu beachten. Für den Laien ist es kaum überschaubar, welche Vorschriften er beachten muss, wenn der Dokumente grenzüberschreitend, zum Beispiel in die Vereinigten Staaten oder nach Australien, verschicken möchte. Dabei kann von der exakten Zustellung viel abhängen, die rechtlichen Konsequenzen können enorm sein, wenn es im Prozess darum geht, ob der Adressat ein Dokument erhalten hat oder nicht.

Rechtsanwälte mit großer Erfahrung im internationalen Prozessrecht sorgen dafür, dass Schriftstücke oder Dokumente auch gerichtlich wirksam zugestellt werden, so dass der Absender seine Ansprüche nicht einbüßt, nur weil die Dokumente scheinbar nicht beim Adressaten eingetroffen sind. Anders herum prüfen sie auch, ob ausländische Schriftstücke über den zwingend vorgeschriebenen Zustellungsweg beim Adressaten angekommen sind. Auch hier können die rechtlichen Folgen gravierend sein.

Die Kölner Kanzlei GRP Rainer ist international tätig und arbeitet auch mit internationalen Kanzleien zusammen, um Forderungen vor den entsprechenden Gerichten durchzusetzen oder auch abzuwehren.

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