Zahlungsaufforderungen d. Debcon GmbH, Focus Forderungsmanagement, Condor, Rhein Inkasso, Oliver Edelmaier o. Bernd Rudolph

Zahlungsaufforderungen d. Debcon GmbH, Focus Forderungsmanagement, Condor, Rhein Inkasso, Oliver Edelmaier o. Bernd Rudolph
08.05.2014715 Mal gelesen
Haben Sie von einem der genannten Absender eine Zahlungsaufforderung erhalten? Wir helfen Ihnen! Aktuell und auch in der letzten Zeit wurden wir häufiger von Betroffenen kontaktiert, die eine Zahlungsaufforderung von einer der genannten Inkassounternehmen oder Anwaltskanzleien erhalten hatten.

Den Zahlungsaufforderungen der oben genannten Unternehmen und Kanzleien waren oftmals Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen vorausgegangen. In einigen Fällen lagen die Abmahnungen auch schon ein paar Jahre zurück. Zahlungsaufforderungen versendet haben unter anderem:

Debcon GmbH (u. a. nach Abmahnungen durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller i.A.d SINS FACTORY S.R.L),

Focus Forderungsmanagement mbH (u.a. im Auftrag der Grafton Hold LLP und der Fraserside Holding Ltd.),

Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH (u.a. im Auftrag der KSM GmbH),

Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH (u.a. im Auftrag der MIG Film GmbH und der Savoy Film GmbH).

Rechtsanwalt Oliver Edelmaier (u.a. für Focus nach anwaltlicher Abmahnung i.A.d. der Grafton Hold LLP oder nach Abmahnung durch Rechtsanwalt Philipp Marquort i.A.d. Tripple X Entertainment UG),

Rechtsanwalt Bernd Rudolph (u.a. für Condor nach Abmahnung durch die Kanzlei BaumgartenBrandt i.A.d. KSM GmbH).

Die von den Unternehmen und Kanzleien eingeforderten Beträge umfassen meist mehrere hundert Euro, reichen aber auch teilweise über 1.000,00 Euro!

Manche der Betroffenen, die uns kontaktiert haben, waren erstaunt darüber, dass in ihrem jeweiligen Fall teilweise bis zu 4 verschiedene Unternehmen bzw. Kanzleien involviert waren. Da könnte man ja glatt den Überblick verlieren, wurde uns gesagt. Ja, da fragt man sich, ob dies nicht vielleicht auch so beabsichtigt sein könnte.

Sie sollten sich von den Schreiben und Zahlungsaufforderungen der genannten Unternehmen und Kanzleien nicht einschüchtern oder unter Druck setzen lassen oder aus Angst vor Konsequenzen ungeprüft irgendwelche Zahlungen vornehmen! Vielmehr gilt es jetzt einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren, der zunächst prüft, ob die gegen Sie geltend gemachte Forderung überhaupt berechtigt ist. Er kann Sie auch bei der Abwehr oder auch Verringerung der geltend gemachten Forderung unterstützen.

Gerade in Fällen, in denen mehrere Kanzleien und Inkassounternehmen beteiligt sind, können sich verschiedene Angriffspunkte ergeben. Beispielsweise könnte es sein, dass die behaupteten Ansprüche gegen den Betroffenen nicht oder unter nicht hinreichend nachgewiesen werden können.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de