Wirksamer Vertragsschluss für Branchenbuch-Verzeichnis

Wirksamer Vertragsschluss für Branchenbuch-Verzeichnis
24.09.2013294 Mal gelesen
Nunmehr hat das LG Düsseldorf einen wirksamen Vertragsschluss für einen kostenpflichtigen Eintrag in einem Branchenbuch-Verzeichnis angenommen.

Mit Urteil vom 31.07.2013 - 23 S 316/12 hat das LG Düsseldorf entschieden, dass das Ausfüllen und Abschicken des zuvor übersandten Formulars eine rechtsverbindliche Annahme zum Abschluss eines Vertrages ist.

Nach Ansicht des LG Düsseldorf werde in dem Fließtext mehrfach ausdrücklich auf die Worte "Angebot" und "Annahme" hingewiesen. Bei einem sorgfältigen Lesen hätte es dem jeweiligen Vertragspartner auffallen müssen, dass er durch Rücksendung ein kostenpflichtiges Angebot abgibt.

Dass diese Rechtsauffassung nicht einheitlich von den Gerichten für die vorliegenden Fälle vertreten wird, ergibt sich bereits daraus, dass die Vorinstanz, das AG Düsseldorf, einen Vertragsschluss noch verneint hatte.

 

Klaus Weber

Rechtsanwalt in Sankt Augustin