Am Montag, den 8. April 2013, wurde für die meisten Anleihen der WGF AG Gläubigervertreter gewählt. Dies war allerdings nicht der Fall für die 5,35% Anleihe 10/15 (WKN WGFH07 = ISIN: DE000WGFH075). Hier müssen Gläubiger ihre Rechte selbst verfolgen. Als Termin für die Abstimmung über einen möglichen Insolvenzplan steht weiterhin der 22. Mai 2013.
Ein veritabler coup ist dem Anlegerschutzanwalt Prof. Dr. Julius Reiter sowie den Kapitalanlegervertretern DSW und SdK an vergangenem Montag gelungen. Es wurden nicht nur zu den Anleihen A0LDOL, WGFH04, WGFH05, WGFH06 und WGFH08 Gläubigervertreter gewählt. Vielmehr zog Anwalt Prof. Dr. Reiter direkt in das Management der Gesellschaft ein und übernimmt dort die Position des Sanierungsvorstandes. Klaus Nieding von der DSW wird Vorsitzender des Aufsichtsrats. Markus Kienle von der SdK, wird Vorsitzender des Gläubigerausschusses.
Im Vorfeld zu den Versammlungen war erhebliche Kritik an den geplanten Insolvenzplan aufgekommen. Die vorgesehenen Quoten für die mit Grundpfandrechten gesicherten Anleihen (nämlich nur zwischen 39,7% und 49,8%) erschienen in Anbetracht der bestehenden Sicherheitenlage überprüfungsbedürftig. Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung können allerdings für Anleihegläubiger äußerst unangenehm verlaufen. Die Fälle der Vergangenheit (etwa die Solarwatt AG, Dresden) haben gezeigt, dass solche Insolvenzpläne oftmals in Rekordzeit "durchgepeitscht" werden und Anleger nicht nur weitgehend rechtlos, sondern überdies auch informationslos gehalten werden.
Es bleibt nun mit Spannung zu erwarten, welche Änderungen das neue Management am Insolvenzplan durchsetzen wird. Die sdk hatte den ursprünglichen Plan als nicht zustimmungsfähig bezeichnet (SdK-Pressemeldung vom 26. März 2013).
Sofern am 22. Mai 2013 über den Insolvenzplan abgestimmt wird, stellt sich die Frage, ob für die Anleihen die jeweiligen Anleiheinhaber oder die jetzt gewählten Gläubigervertreter abstimmen dürfen. Klar zu beantworten ist dies jedenfalls für die Anleihe WGFH07, weil hier gar kein Gläubiger gewählt wurde. Hier müssen die Anleiheinhaber selbst ihre Rechte wahrnehmen. Damit ist jedenfalls den Inhabern dieser Anleihe anzuraten, ihre Forderungen, soweit noch nicht geschehen, zur Insolvenztabelle anzumelden.
Der Unterzeichner vertritt Gläubigerinteressen im WGF-Komplex. Es ist beabsichtigt, an der Versammlung am 22. Mai 2013 teilzunehmen.
Kontakt:
RA Dr. Franz Wagner
Finck Althaus Sigl & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater
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Hinweis: Der Verfasser ist Sprecher der SdK Schutzvereinigung der Kapitalanleger e.V. Er hält selbst Anleihen der WKN WGFH05 (09/16) und WGFH07 (10/15)