Wiesbadener Volksbank: Gerichtsprozess wegen fehlerhafter Anlageberatung

Wiesbadener Volksbank: Gerichtsprozess wegen fehlerhafter Anlageberatung
07.12.2012490 Mal gelesen
Dass offene Immobilienfonds mitnichten sichere, verlässliche und rentable Kapitalanlagen sind, zeigt sich während der Krise dieser Fondsart. Mit der Frage, ob die Wiesbadener Volksbank wegen der Empfehlung in offene Immobilienfonds zu investieren Schadensersatz zahlen muss, befasst sich ein Gericht

Es gibt sehr viele unterschiedliche Kapitalanlagen, weswegen sich viele Menschen an ihre Bank wenden, um professionelle Hilfe bei ihren Investitionsentscheidungen zu erhalten. Eine langjährige Kundin der Wiesbadener Volksbank wandte sich deshalb an ihre Bank. Sie wünschte eine sichere Kapitalanlage für die Altersvorsorge. Ihr Berater empfahl ihr daraufhin den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect, in welchen die Kundin gleich zweimal Geld investierte.

 

Was bei der Beratung durch die Wiesbadener Volksbank kein Thema war, waren die Probleme der offenen Immobilienfonds, welche ihre Anfänge im Jahr 2004 hatten. Seit 2010 kam es zu einer Welle von Schließungen und Auflösungen von offenen Immobilienfonds. Hiervon war auch der von der Wiesbadener Volksbank Kunden empfohlene Fonds AXA Immoselect betroffen, welcher nach einer zweijährigen Schließung im November 2011 aufgelöst wurde.

 

Entsprach das Anlageberatungsgespräch den Anforderungen des Bundesgerichtshofs?

 

In Fällen wie dem obigen geht es um falscher Anlageberatung. Eine Anlageberatung weist dann Fehler auf, wenn sie nicht den vom Bundesgerichtshof formuliert Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechten Beratung entsprach. So müssen zunächst die Wünsche des Bankkunden erfragt werden, und dann anhand dieser Wünsche eine passende Kapitalanlage von den Beratern ausgewählt werden (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt geht es um eine umfassende und realistische Darstellung der ausgewählten Kapitalanlage (anlagegerechte Beratung). Dabei dürfen die Risiken nicht ausgespart werden.

 

In der Praxis wird jedoch nicht jedes Anlageberatungsgespräch diesen Kriterien gerecht. Ein besonders kritischer Punkt ist die ordnungsgemäße Aufklärung über Provisionszahlungen (kick backs). Dass Provisionszahlungen im Bankengeschäft keine unerheblichen "Nebeneinkünfte" sind, lässt sich auf den Geschäftsberichten der WVB entnehmen: So erzielte die Bank im Jahr 2011aus der Wertpapiervermittlung, dem übrigen Vermittlungsgeschäft und dem Zahlungsverkehr einen Provisionsüberschuss von 23,8 Mio. Euro.

 

Kunden, die sich fragen, ob sie vor der Investition in eine bestimmte Kapitalanlage von der Wiesbadener Volksbank im Sinne einer anleger- und anlagegerechten Beratung beraten wurden, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen ist neben den Gerichtsverfahren auch außergerichtlich für Kunden der Wiesbadener Volksbank tätig.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Wiesbadener Volksbank

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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