Ein zentraler Streitpunkt ist dabei häufig die detaillierte Dokumentationspflicht, die in § 7 Abs. 5 S. 2 Nr. 8 der Coronavirus-Testverordnung (TestV) festgelegt ist. Diese Regelung verlangt, dass Teststellenbetreiber den Nachweis erbringen, dass die getestete Person oder ihr gesetzlicher Vertreter die Durchführung des Tests nachweislich bestätigt hat. Diese Dokumentation ist zentral für die Abrechnung der Tests.
Ein großes Problem besteht darin, dass viele Betreiber von Testzentren diese Anforderung, die erst in einer späteren Fassung der TestV gesetzlich verankert wurde, nicht kannten. In vielen Fällen wurde der Nachweis zwar vorab durch eine Einverständniserklärung erbracht, aber die gesetzlich geforderte Bestätigung nach dem Test lag oft nicht vor. Dies führt dazu, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen zunehmend Zahlungen verweigern oder bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern. Hierbei berufen sich die KVs auf ihre umfassenden Prüfrechte und die Verpflichtung der Teststellenbetreiber, die geforderten Nachweise lückenlos zu erbringen.
Wie läuft eine Prüfung bei der Kassenärztlichen Vereinigung ab?
Im Rahmen der Abrechnung erfolgt zunächst eine Plausibilitätsprüfung, in der die Kassenärztlichen Vereinigungen die Vollständigkeit und formale Richtigkeit der Abrechnungen überprüfen. Dabei wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Angaben vorhanden und rechnerisch korrekt sind. Auffälligkeiten, wie zum Beispiel eine hohe Anzahl von Tests im Vergleich zu anderen Testzentren oder rechnerische Abweichungen, können Anlass für eine vertiefte Prüfung sein.
Die vertiefte Prüfung geht deutlich weiter und beinhaltet die Anforderung zusätzlicher Dokumente, insbesondere der Auftrags- und Leistungsdokumentation. Ziel dieser Prüfung ist es, Unregelmäßigkeiten in den Abrechnungen aufzudecken. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben das Recht, die Auszahlung während dieser Prüfung auszusetzen. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass nur tatsächlich erbrachte und korrekt dokumentierte Leistungen abgerechnet werden.
Dauer und Probleme bei den Prüfungen – eine systematische Verzögerung?
Problematisch für viele Teststellenbetreiber ist, dass die Prüfungen durch die KV oft Monate in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit werden die Zahlungen zurückgehalten, was viele Betreiber in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt. In einigen Fällen haben Betreiber berichtet, dass diese Prüfungen übermäßig lange dauern. Dies erweckt den Verdacht, dass die KVs die Zahlungen systematisch verzögern, um Kosten zu sparen.
Probleme mit den Kassenärztlichen Vereinigungen: Verzögerungen und neue Nachweispflichten
Besonders schwierig ist zudem, dass die Nachweispflicht nach § 7 Abs. 5 S. 2 Nr. 8 TestV erst zu einem Zeitpunkt in Kraft trat, als viele Testzentren bereits in Betrieb waren. Die gesetzlichen Anforderungen änderten sich während der Pandemie mehrfach und viele Betreiber waren nicht ausreichend informiert. Sie hatten zwar die Einverständniserklärungen der getesteten Personen vorab eingeholt, aber die nachträgliche Bestätigung der Testdurchführung fehlte oft. Auch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellten Formulare wiesen lange Zeit nicht explizit auf diese neue Nachweispflicht hin, was zu weiteren Unsicherheiten führte.
Rechtliche Möglichkeiten für Teststellenbetreiber bei Zahlungsverweigerung und Rückzahlungsforderungen
Mehrere gerichtliche Entscheidungen, darunter ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier sowie des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen, bestätigen die Position der Kassenärztlichen Vereinigungen. So hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden, dass die KV während einer Plausibilitätsprüfung die Zahlungen vorläufig einstellen darf. Diese Entscheidungen stellen viele Betreiber vor finanzielle Herausforderungen, da während der langen Prüfzeiten keine Zahlungen fließen und Rückforderungen drohen.
Dennoch gibt es Hoffnung: Höhere Instanzen, wie das Bundesverwaltungsgericht, haben noch nicht über die Situation entschieden. Es besteht die Möglichkeit, dass zukünftige Urteile die Situation für die Teststellenbetreiber verbessern. Zudem können Teststellenbetreiber auch im einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung von Rückforderungsbescheiden vorgehen und so zumindest einen zeitlichen Aufschub der Rückzahlungen erreichen.
Anwaltliche Unterstützung bei Abrechnungsstreitigkeiten und Rückforderungen
Unser Rechtsanwalt Daniel Junker bietet eine umfassende Unterstützung für Teststellenbetreiber, die sich in Auseinandersetzungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen befinden. Er begleitet Sie durch den Prüfungsprozess, berät Sie bei der Einreichung der notwendigen Dokumentation und setzt sich dafür ein, unberechtigte Rückforderungen abzuwehren. Nutzen Sie unsere unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns an (0202 24 56 70), um Ihre Ansprüche zu sichern und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.