Morgan Stanley P2 Value - Ombudsmannverfahren eingeleitet, Verjährung unterbrochen

Wirtschaft und Gewerbe
10.10.20101361 Mal gelesen

Morgan Stanley P2 Value: Der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll  hat für Anleger des Morgan Stanley P2 Value bei dem Ombudsmann des Bankenverbandes Deutscher Banken ein Ombudsmannverfahren eingeleitet und damit die kurz bevorstehende Verjährung unterbrochen. Das Ombudsmannverfahren soll nun helfen, eine Lösung für die Anleger des Morgan Stanley P2 Value zu finden.

Die Anteile an dem Morgan Stanley P2 Value wurden u.a. von der Commerzbank AG bzw. vormals der Dresdner Bank AG vermittelt. Anleger uwrden nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt. Insbesondere wurde nicht mitgeteilt, dass der Morgan Stanley P2 Value schließen kann und dann keine Rückgabe möglich ist. Nach Ansicht on Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll muss die Commerzbank AG daher für den entstandenen Schaden aufkommen.

Für die Anleger des Morgan Stanley P2 Value bietet das Ombudsmannverfahren eine billige Möglichkeit, an Ihr Recht zu kommen. Insbesondere für nicht rechtsschutzversicherte Anleger des Morgan Stanley P2 Value ist das Verfahren sehr praktisch, weil beim Ombudsmann keine Kosten anfallen und auch gegnerische Anwaltskosten nicht drohen.

Es ist aber dringend davor abzuraten, selbst ein solches Verfahren durchzuführen, weil auch im Ombudsmannverfahren eine genaue und fachliche Begründung notwendig ist. Es ist daher zu empfehlen einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung, die in vielen Fällen noch im Jahre 2010 drohen kann. Anleger des Morgan Stanley P2 Value sollten dringend handeln und womöglich auch eine Klage in Betracht ziehen, in der Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/morgan-stanley-p2-value-hiobsbotschaften-fuer-anleger-schadensersatz