ALAG Auto-Mobil - Ansprüche zurückgewiesen, Anleger sollten nicht einfach zahlen

Wirtschaft und Gewerbe
19.09.2010852 Mal gelesen
Anleger der ALAG sollten sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen, bevor sie Zahlungen erbringen!

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zahlreiche geschädigte Anleger der ALAG, die derzeit mit Forderungen von einem Rechtsanwalt und einem Inkassounternehmen überzogen werden. Anleger sollten sich zur Wehr setzen. In vielen Fällen wurden die Anleger nicht über die Risiken der atypisch stillen Beteiligung an der ALAG aufgeklärt. Ihnen stehen daher Schadensersatzansprüche zu, die man der ALAG entgegenhalten kann. Rechtsschutzversicherungen bezahlen meist die Rechtsanwaltskosten.

Anleger sollten nun dringend handeln und keine Zahlung leisten. Derzeit wird eine Art "Sammelklage" oder "Musterklage" vorbereitet, die dann als Argumentation für die anderen, nicht rechtsschutzversichertern ALAG Anleger für einen Vergleich dienen soll.

Anleger sollten sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. Dabei ist unbedingt die Verjährung von Ansprüchen zu beachten.

Unterstützung für ALAG Anleger finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/alag-auto-mobil-ag-cokg