MWB Vermögensverwaltungsgesellschaft – Vermögensverwaltung mit Schweizer Akzent

Wirtschaft und Gewerbe
17.08.20101051 Mal gelesen
Die MWB, eine in der Schweiz ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft, ist inzwischen mehrfach gerichtlich verurteilt worden, an die von ihr betreuten Anleger Schadensersatz zu leisten.
Hintergrund der Urteile ist durchweg, dass die MWB Vermögensverwaltungsgesellschaft Schweiz keine für derartige Geschäfte in Deutschland notwendige Erlaubnis nach § 32 I KWG besitzt. Die unerlaubte Tätigkeit verpflichtet die MWB zu Schadensersatzleistungen an die geschädigten Anleger.
Teilweise wurden die Anleger ungefragt im Wege sog. "cold- calls" von Telefonagenturen kontaktiert, die die Produkte und Dienste der MWB Vermögensverwaltungsgesellschaft anboten. In der Regel erwarben die Anleger zunächst Kapitallebensversicherungen verschiedener Gesellschaften, um im Folgenden dann mit weiteren Produkten der MWB Vermögensverwaltungsgesellschaft "versorgt" zu werden.
 
Interessant ist insoweit, dass der im Verlauf der Geschäfte durchweg telefonische Kontakt nach dem immer gleichen Muster verlaufen ist: die Anleger werden von einer sehr netten und vertrauenswürdig erscheinenden Peron erstmals kontaktiert. Nach Bekunden grundsätzlichen Interesses an den Produkten der Gesellschaft wird automatisch ein weiterer Mitarbeiter auf den Kunden angesetzt. Dieser ist dafür zuständig, dem Anleger die verschiedenen Produkte zu vermitteln. Wenn der Kunde im Laufe der Zeit kritische Fragen stellt oder sein Kündigungsinteresse kund tut, wird ein weiterer Mitarbeiter der Vermögensverwaltungsgesellschaft für diesen Kunden zuständig. Dieser ist für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung zuständig.
Diese Vorgehensweise entspricht der im Kapitalanlagebereich oftmals auftretenden Arbeitsteilung nach dem "Opener" ? "Loader" ? "Terminator" ? Prinzip.
 
Anleger, die ihr Geld der MWB Vermögensverwaltungsgesellschaft anvertraut haben, sollten mögliche rechtliche Schritte von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
 
Besonders zu warnen ist vor "Trittbrettfahrern", die sich ungefragt bei MWB- Kunden melden, und eine Prüfung der über die MWB getätigten Anlagen anbieten.
Uns liegt ein Fall vor, in dem die Leistungen der MWB als nicht angreifbar beurteilt und zudem horrende Gebührenvereinbarungen getroffen wurden. Neben einem Rechtsverlust gegenüber der MWB Vermögensverwaltungsgesellschaft drohen den Anlegern hier weitere hohe Kosten, die im Ergebnis zu keiner Verbesserung der wirtschaftlichen Lage führen.