Zur Werbung mit Jahreszahlen

Wirtschaft und Gewerbe
11.08.2010645 Mal gelesen
Eine lange Firmentradition ist oftmals ein Zeichen für eine reiche Erfahrung und damit verbunden qualitativ hochwertige Produkte.
 
Aus diesem Grund kommt es nicht selten vor, dass eben solche Traditionsunternehmen ihre Produkte mit einer Jahreszahl versehen.
Problematisch ist dies nur in dem Falle, in dem das Jahr der Unternehmensgründung und der Produktionsbeginn der entsprechenden Produkte auseinander fallen.
 
Einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Jena am 08.07.2010 (Az.: 2 U 983/08) zu verhandeln.
 
Eine Porzellanmanufaktur warb damit, die älteste am Orte zu sein und bedruckte ihre Produkte mit dem Gründungsjahr.
 
Die Produktion der entsprechenden Produkte begann jedoch nicht bereits im Gründungsjahr, sondern vielmehr erst zwei Jahre später. Lediglich die Lizenz zur Herstellung der entsprechenden Produkte wurde auch im Gründungsjahr erteilt.
 
Die Jenaer Richter stellten fest, dass ein durchschnittlicher Kunde davon ausgehe, dass im Gründungsjahr auch mit der Produktion begonnen wurde, sodass sich die Erfahrung bis in dieses Jahr hinein erstreckt.
 
Da dies nicht der Fall war, sei hierin eine wettbewerbswidrige Werbemaßnahme zu sehen.
 
 
Fazit:
Nicht selten sind die juristischen Regelungen des Werberechts für Unternehmer unverständlich und undurchsichtig.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt trägt Sorge dafür, dass Verstöße bereits im Voraus vermieden werden und somit auch juristischen Auseinandersetzungen ausgewichen wird.
 
 
© RA Axel Mittelstaedt 2010 ? LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com