Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsform und Gesellschaftsvertrag: Fachanwalt berät bei der richtigen Rechtsformwahl

21.04.2010 2385 Mal gelesen
Der Beitrag beleuchtet die Schwerpunkte bei der Gründung einer Gesellschaft. Die Gesellschaftsgründer müssen sich mit vielen komplexen Fragestellungen bereits vor der Gesellschaftsgründung auseinandersetzen. Dabei stehen insbesondere steuerrechtliche und haftungsrechtliche Probleme im Vordergrund.

Wenn mehrere Personen entscheiden, eine Gesellschaft zu gründen, stehen ihnen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Ein Gesellschaftsvertrag ist bei folgenden Gesellschaftsformen unverzichtbar:

  • GmbH und GmbH & Co. KG
  • Unternehmergesellschaft, sog. UG (haftungsbeschränkt)
  • AG - Aktiengesellschaft
  • typisch und atypisch stille Gesellschaft (meistens steuerlich motiviert)

Jedoch sollte auch bei einer unternehmerisch tätigen GbR auf einen Gesellschaftsvertrag nicht verzichtet werden.

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform und die Erstellung der dazugehörigen Gesellschaftsverträge bereitet dabei, nicht nur Existenzgründungen, immer wieder Probleme. Auch bei einem Wechsel von einer Gesellschaftsform in eine andere taucht immer wieder die Frage auf: Welche Gesellschaftsform ist insbesondere aus steuerlicher Sicht die richtige und wie lassen sich durch die richtige Wahl Risiken minimieren? Stark dominiert wird die Gesellschaftsformwahl von haftungs- und steuerrechtlichen Aspekten.

Durch ein durchdachtes Gesamtkonzept können folgenreiche Konflikte vermieden werden. Insbesondere ist hierbei an folgende Punkte zu denken

  • Steueroptimierung (z.B. Kommanditistenentgelt in GmbH & Co. KG und stille Beteiligung)
  • Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen
  • Konfliktvermeidung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern  
  • geschäftsführungsbeschränkender Zustimmungskatalog
  • Kündigungsregelungen für das Ausscheiden / den Ausschluss von Gesellschaftern und Geschäftsführern
  • Überlebensfähigkeit der Gesellschaft bei Ausscheiden eines Gesellschafters durch angemessene Abfindungsregelungen
  • Schutz der Gesellschaft vor Wettbewerb der Gesellschafter / Geschäftsführer
  • Beteiligungsverträge mit Call- und Put-Rechten.
 

Bei den Gesellschaftsformen ist zunächst zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden: den Kapitalgesellschaften und den Personengesellschaften. Diese Gruppen unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Stellung der Gesellschafter, die Haftung und die Besteuerung der Gesellschaften.

 

Wir informieren Sie gerne bei der Wahl der für sie passenden Gesellschaftsform. Die fachgerechten Erstellung eines entsprechenden Gesellschaftsvertrags, Geschäftsführerverträgen, Gesellschafterabsprachen außerhalb von Gesellschaftsverträgen (sog. side letter) und Regelungen von Wettbewerbsverboten, gehört zu unserem Kerngeschäft.

 

Weitere Informationen zur Gründung von Gesellschaften erhalten Sie unter rosepartner/gesellschaftsgruendung  und zum Geschäftsführer-Basiswissen 

 

Dr. Boris Jan Schiemzik
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

ROSE & PARTNER LLP. -  Rechtsanwälte . Steuerberater

Beratung für den Mittelstand

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