Wann ist Urheberrechtsschutz für Comptergrafiken gegeben?

Wirtschaft und Gewerbe
13.01.2010655 Mal gelesen
Urheber von Grafiken begehren für diese meist Rechtsschutz, um sich vor ungewollten Nachahmungen zu schützen.
 
Dabei muss eine Grafik jedoch eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen, um überhaupt in den Genuss des Schutzes gelangen zu können. Welche Voraussetzungen an die Schöpfungshöhe zu stellen sind, ist oftmals Inhalt von Gerichtsentscheidungen.
 
So entschied das Oberlandesgericht Köln am 20.03.2009 (Az.: 6 U 183/08), dass Entwürfe von Messeständen, die am Computer gefertigt wurden, keinen Urheberrechtsschutz genössen.
Diese stellten routinemäßige Leistungen dar und darüber hinaus halte Computersoftware oftmals von sich aus schon eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten bereit, sodass die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht werde.
 
Daraus ergibt sich, dass an die erforderliche Schöpfungshöhe gerade bei am Computer entwickelten Grafiken hohe Anforderungen zu stellen sind.
 
 
Fazit:
Die Entscheidung des OLG Köln zeigt, dass nicht ein jedes Werk Urheberrechtsschutz genießt, stellt gleichzeitig jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür dar, wann dies der Fall ist.
Gerade aus diesem Grund sollte vor der Veröffentlichung von fremden oder aber der Klage gegen die rechtswidrige Veröffentlich eigener Werke ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden.
Dadurch lassen sich rechtliche Auseinandersetzungen und ggf. hohe Kosten einsparen.
 
 
© RA Axel Mittelstaedt 2009 ? LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com